Viacom-Chef Redstone: „Was YouTube macht, ist Diebstahl“

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Artikelstatus: Fertig 13:00, 18. Feb 2007 (CET)
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Berlin (Deutschland), 18.02.2007 – Viacom-Chef Sumner M. Redstone, der über ein geschätztes Privatvermögen von 7,7 Milliarden Dollar verfügt und einem Medienimperium vorsteht, zu dem unter anderem die Paramount-Filmstudios und MTV gehören, hat in einem Interview mit der „Welt“ vom vergangenen Freitag dem Videoportalbetreiber „YouTube“ Verletzung von Urheberrechten vorgeworfen.

Das Videoportal YouTube, das im Oktober 2006 vom Suchmaschinenbetreiber Google für 1,65 Milliarden US-Dollar erworben wurde, ist nach Auffassung des Windows-Online-Magazins „WinFuture“ das erfolgreichste Internet-Portal auf diesem Gebiet: „Nirgendwo sonst werden jeden Tag so viele Filmclips ausgeliefert, nirgendwo sonst wird so rege über die kurzen Filmchen diskutiert.“

Auf YouTube angesprochen, sagte der 83-jährige Redstone, er halte das Geschäftsmodell von YouTube für nicht sehr zukunftsträchtig. Es verdiene an den Inhalten anderer ohne deren Erlaubnis. „Wir haben YouTube vor zwei Wochen aufgefordert, über 100.000 Videoclips von Viacom-Sendern aus dem Netz zu nehmen. Das werden andere Sender sicher auch tun.“ Und: „Um es klar zu sagen: Was YouTube macht ist Diebstahl.“

Die von Viacom an YouTube herangetragene Forderung, die Veröffentlichung von 100.000 Videoclips zu unterlassen, ist indes rechtlich umstritten. Die amerikanische Bürgerrechtsvereinigung „Electronic Frontier Foundation“ (EFF) engagiert sich gegen die ihrer Ansicht nach missbräuchliche Berufung auf ein US-Gesetz namens Digital Millennium Copyright Act (DMCA), mit dessen Hilfe Klagen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen angestrengt werden, die nach Ansicht der EFF lediglich einen Versuch darstellen, unter dem Deckmantel von Urheberrechtsklagen die freie Rede und den freien Austausch über das Internet zu behindern. Personen, deren Videos bei YouTube (oder anderen Anbietern) entfernt wurden, werden ermutigt, den Klageweg zu beschreiten beziehungsweise Widerspruch gegen die Rücknahme der Veröffentlichung einzulegen. Hilfe und Beratung für solche Widerspruchsverfahren erhalten Anwender beispielsweise vom „Fair Use Network“.

Dabei verletzten nicht alle entfernten Videoclips die Rechte Viacoms. Viele der bei YouTube eingestellten Videoclips, deren Veröffentlichung von Viacom als Urheberrechtsverletzung angesehen wurde, enthielten nach Angaben von EFF keine Sequenzen, die einen Rechtsanspruch von Viacom rechtfertigen würden. Darunter sollen beispielsweise Videos von Grillfesten sein, die privat aufgenommen worden waren.

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Quellen