Vestager urteilt, Apple muss 13 Mrd. € Steuern nachzahlen
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Brüssel (EU), 05.09.2016 – EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat in ihrem Verfahren gegen Apple entschieden, dass der US-Konzern Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro zurückzahlen muss, diese gehen zugunsten Irlands. Darüber hinaus werden noch Zinsen fällig, da sich das Verfahren auf die Geschäftsjahre von 2003 bis 2014 bezieht. Laut Vestager hat Apple in Irland niemals einen Steuersatz auf Gewinne gezahlt, welcher über 1 Prozent liegt, obwohl die offizielle Körperschaftssteuer dort 12,5 Prozent beträgt. Darin sieht die EU-Kommissarin einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil für den Konzern, da andere Unternehmen den normalen Körperschaftssteuersatz zu zahlen haben.
Apple kritisierte umgehend das Urteil, laut Apple-Chef Tim Cook versuche die EU-Kommission Apples Geschichte in Europa umzuschreiben. Laut Cook wurden alle Steuern korrekt geleistet, und es habe keine Verstöße gegen EU-Wettbewerbsrecht gegeben. EU-Wettbewerbskommissarin Vestager griff dieser Kritik bereits bei der Präsentation ihres Ermittlungsergebnisses vor, sie sagte wörtlich: „Wenn mein Steuersatz bei 0,005 Prozent läge, würde ich mich fragen, ob meine Steuererklärung korrekt ist.“
Apple-Europa hat angekündigt, gegen das Urteil der EU-Kommissarin Klage beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg einzureichen, auch das irische Finanzministerium unterstützt den Konzern darin. Der irische Finanzminister Michael Noonan sieht sonst das irische Steuermodell gefährdet.
Margrethe Vestager verhängte bereits gegen eine Vielzahl von internationalen Großkonzernen Steuernachzahlungen, aufgrund von illegalen Steuerdeals zwischen den Konzernen und europäischen Regierungen. Davon betroffen waren unter anderem Fiat-Chrysler, Starbucks, British American Tobacco und der größte Bierkonzern der Welt Anheuser-Busch Inbev. Weitere Ermittlungen werden derzeit gegen Amazon und McDonalds geführt.
Mit diesen Urteilen der EU-Kommission sind auch gleichzeitig die Vorwürfe gegen EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker widerlegt, dem Kritiker während der Luxleaks-Affäre nachsagten, er könne versuchen Ermittlungen gegen Konzerne aufgrund von „legaler Steuerhinterziehung“ zu verhindern. Juncker war vor hatte vor seiner Berufung zum EU-Kommissionspräsidenten, das Amt des Premierministers von Luxemburg inne.