Section-Control rechtswidrig
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Wien (Österreich), 15.06.2007 – Das bei der sogenannten Section-Control angewandte System zur Messung der Durchschnittsgeschwindigkeit für eine bestimmte Wegstrecke wurde vom österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) für rechtswidrig erklärt.
Begründet wird diese Entscheidung mit der Verletzung des Grundrechts auf Datenschutz (Datenschutzgesetz DSG 2000), die gemäß der Entscheidung des VfGH nur dann verfassungskonform und zulässig ist, wenn die überwachten Strecken nicht willkürlich, sondern per Verordnung durch den Verkehrsminister festgelegt wird. Eine solche Verordnung muss vorab im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden.
Da es derzeit für keine der vier in Betrieb befindlichen Anlagen eine entsprechende Verordnung gibt, hat der VfGH entschieden, dass diese alle ab sofort außer Betrieb zu nehmen sind und keine neuen darauf begründeten Strafen verhängt werden dürfen. Bereits rechtskräftige Strafen sind von dem Entscheid nicht betroffen.
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- Studie: Section-Control verletzt Datenschutzgesetz (03.03.2006)
Quellen
- diepresse.at: „Section Control muss ab sofort abgeschaltet werden“ (15.06.2007)
- vfgh.at: „Presseinformation: Einsatz der Section Control nur unter bestimmten Bedingungen zulässig“ (15.06.2007)
- vfgh.at: „Verkündungstext Section Control“ (15.06.2007)