Schleswig-Holstein: Mehrheit der Bürger will schnell Neuwahlen
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Kiel (Schleswig-Holstein), 04.09.2010 – Nach dem Urteil des Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein, demnach das Wahlrecht des nördlichsten deutschen Bundeslandes nicht verfassungsgemäß ist, wollen die Schleswig-Holsteiner offensichtlich eine schnelle Neuwahl. Laut dem Gericht muss eine Neuwahl bis zum 30. September 2012 abgeschlossen sein, ein neues, verfassungsgemäßes, Wahlgesetz muss bis Mai 2011 stehen.
Einer Umfrage zufolge wollen 70 Prozent der Bürger bereits im Frühjahr 2011 eine Neuwahl, nur 27 Prozent sind für eine Neuwahl 2012. Die Umfrage stammt vom Meinungsforschungsinstituts Forsa und entstand im Auftrag der „Lübecker Nachrichten“.
Das Problem entstand bei der Landtagswahl im September 2009, als SPD, Grüne, Linke und SSW zusammen rund 27.000 Stimmen mehr als CDU und FDP erreichten. Trotzdem reichte es am Ende nicht für eine Regierungsbildung, da CDU und FDP wegen der Direktwahl in vielen Wahlkreisen 11 Überhangmandate erlangte. Eine Unklarheit im Wahlgesetz führte dann dazu, dass es am Ende nur acht Ausgleichsmandate für SPD, Grüne, Linke und SSW gab. Dadurch hatten CDU und FDP eine knappe Mehrheit von einem Mandat und bildeten die Regierung.
Unter anderem die Grünen reichten daraufhin Beschwerde beim Landesverfassungsgericht Schleswig-Holsteins ein und bekamen Recht.
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Quellen
- weltonline.de: „Bürger wollen möglichst schnelle Neuwahl“ (04.09.2010)
- mopo.de: „Schleswig-Holstein: Neuwahlen bis 2012!“ (01.09.2010)