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Prozessauftakt gegen John Demjanjuk

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Veröffentlicht: 07:32, 2. Dez. 2009 (CET)
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München (Deutschland), 01.12.2009 – Erstmals muss sich ein Nichtdeutscher als mutmaßlicher Handlanger in Deutschland für nationalsozialistische Verbrechen verantworten: Seit dem 30. November 2009 gegen 11 Uhr wird vor dem Landgericht München II die Strafsache wegen Beihilfe zum Mord in 27.900 Fällen gegen John Demjanjuk verhandelt. Der Angeklagte soll in der Zeit des Nationalsozialismus 1943 unter dem Namen Iwan Demjanjuk als Wärter im Vernichtungslager Sobibor als Wachmann im Rahmen des Holocausts bzw. der Shoah an der Ermordung von 27.900 Juden mitgewirkt haben. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 15 Jahre Gefängnis.

Hintergrund

Verlauf des Zweiten Weltkriegs in Europa

Der am 20. April 1889 geborene Österreicher Adolf Hitler beging zunächst am 9. November 1923 in Bayern einen Putschversuch und wurde deshalb wegen Hochverrats zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Nach seiner Haftentlassung wurde er mit Hilfe der NSDAP deutscher Reichskanzler. Nach der sogenannten Gleichschaltung begann Hitler spätestens ab 1936, den Zweiten Weltkrieg zu planen, den er durch den Angriff auf Polen am 1. September 1939 begann. Dabei strebte er unter anderem die weltweite Vernichtung der Juden an. Zu diesem Zweck hatte er Konzentrations- und Vernichtungslager errichten lassen.

Gedenkstätte in Sobibor

In dem polnischen Ort Sobibór entstand Anfang 1942 eines dieser Vernichtungslager. Dabei wurden in sogenannten Gaskammern Duschköpfe angebracht, aus denen tödliches Gas aus Achtzylinder-Benzinmotoren strömte. Die dort im Rahmen der Aktion Reinhardt begangenen Morde an osteuropäischen Juden wurden später auch auf Westeuropäer ausgedehnt. Diesen wurde vorgespielt, sie müssten aus hygienischen Gründen duschen. Der Todeskampf der bis zu 80 Menschen, die auf einer Fläche von vier mal vier Metern ermordet wurden, dauerte normalerweise zwischen 20 und 30 Minuten. Die Opfer, die nicht in den Gaskammern ermordet wurden, mussten bei handlangerischen Tätigkeiten helfen. Nachdem ungefähr 250.000 Menschen in dem Vernichtungslager ermordet worden waren, kam es Mitte Oktober 1943 zu einem Aufstand, bei dem 100 Juden flohen. Bei einer Menschenjagd wurden die meisten Flüchtenden ermordet. Das Lager wurde anschließend aufgegeben. Einer der Zeugen im Demjanjuk-Prozess, Thomas Blatt, verglich das Lager mit einer Fabrik und will vor Gericht die Geschichte erzählen, wie er überlebt hat.

Demjanjuk, der noch 1940 als Traktorfahrer in einer Kolchose arbeitete, wurde als 20-Jähriger in die Rote Armee eingezogen und 1942 von der Wehrmacht auf der Halbinsel Krim gefangengenommen. Als sogenannter Trawniki soll er dann für Unterkunft und bessere Nahrung die Seiten gewechselt haben. Zunächst habe er auf einem Gut jüdische Zwangsarbeiter bewacht. Ab dem 27. März 1943 habe Demjanjuk im Vernichtungslager Sobibor als Wärter an der Ermordung von mindestens 27.900 Menschen geholfen. Nach der Schließung des Lagers soll er ins Konzentrationslager Flossenbürg versetzt worden sein. Als „Träger eines deutschen staatlichen Amtes“ soll Demjanjuk laut Anklageschrift somit „Angehöriger des Machtapparates des NS-Staates“ gewesen sein. Blatt kann sich nicht erinnern, ob Demjanjuk in Sobibor war.

Als sicher gilt, dass Demjanjuk nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in München-Feldafing in einem Auffanglager für Displaced Persons lebte. 1952 emigrierte er in die Vereinigten Staaten und änderte seinen Vornamen in John.

Nach dem Zweiten Weltkrieg

In den Vereinigten Staaten wurde Demjanjuk bis 1986 als Mechaniker für den Automobilhersteller Ford tätig. Dabei behauptete er bei seiner Naturalisierung, zuletzt in Sobibór gewohnt zu haben. Er führte ein bürgerliches Leben mit Frau und Kindern, zuletzt in der Stadt Seven Hills in Ohio.

1986 wurde Demjanjuk in Israel angeklagt, im Vernichtungslager Treblinka als der besonders grausame Aufseher „Iwan der Schreckliche“ tätig gewesen zu sein. Nach einem vierzehnmonatigen Prozess wurde er wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen das jüdische Volk zum Tode verurteilt. Vier Jahre später wurde in den Beständen des russischen Geheimdienstes entlastendes Material gefunden, das Iwan Martschenko als den besonders grausamen Aufseher identifizierte. Zu Verwirrungen hatte beigetragen, dass Demjanjuk diesen Namen bei der US-Einbürgerung als Mädchennamen seiner Mutter angab. Demjanjuk erklärte später, er habe den echten Namen vergessen und diesen verbreiteten Namen verwendet. Die israelische Staatsanwaltschaft soll ebenfalls entlastendes Wissen zurückgehalten haben, auch sollen Zeugen unter dem Eindruck der Medienpräsenz Demjanjuks falsch ausgesagt haben. In einem Wiederaufnahmeverfahren wurde Demjanjuk deshalb 1993 freigesprochen und kehrte in die Vereinigten Staaten zurück. Der Verbleib des echten Martschenko ist hingegen ungeklärt; er soll 1944 in Jugoslawien gesehen worden sein.

2001 wurde Demjanjuk erneut angeklagt. Er stand im Verdacht, bei seiner Einbürgerung in die Vereinigten Staaten falsche Angaben gemacht zu haben. Nach einer Prüfung kamen die Behörden zu dem Ergebnis, dass der SS-Ausweis Demjanjuks unter dem Titel „Dienstausweis Nr. 1393“ echt sei. Als Folge dieses Umstands wurde ihm die Staatsbürgerschaft entzogen, wogegen Demjanjuk Rechtsmittel einlegte. Sieben Jahre Rechtsstreit später drohte Demjanjuk 2008 die Abschiebung in die Ukraine.

Inzwischen war jedoch die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg aktiv geworden. Die Fahnder in Bayern bestätigten ebenfalls die Echtheit des Dienstausweises und ermittelten nun wegen seiner Tätigkeit in Sobibor gegen Demjanjuk. Aufgrund schlechter Beweislage ließ sich nicht mehr nachweisen, inwieweit Demjanjuk Kenntnis von den Morden in anderen Konzentrationlagern hatte oder selbst an diesen beteiligt war. Somit beschränkte sich die Fahndung auf die Tätigkeit in Sobibor, bei der es als ausgeschlossen galt, dass Aufseher nicht von den Massenmorden wussten, da es sich um ein reines Vernichtungslager handelte.

Prozess in Deutschland

Am 11. März 2009 wurde vom Amtsgericht München die Untersuchungshaft gegen Demjanjuk angeordnet. Es bestand der Tatverdacht der Beihilfe zum Mord in 29.000 Fällen. Die Behörden der Vereinigten Staaten lieferten ihn nach einem Rechtsstreit mit Demjanjuk in der Nacht auf den 12. Mai 2009 an die Bundesrepublik aus, wo er gegen 9:15 Uhr aus Cleveland ankam und kurz nach 11 Uhr per Krankenwagen in die Justizvollzugsanstalt Stadelheim eingeliefert wurde. Drei Stunden später wurde ihm der 21 Seiten umfassende Haftbefehl verlesen, wobei zwei Dolmetscher eingesetzt werden mussten.

In Deutschland versuchte Demjanjuk ebenfalls per Verfassungsbeschwerde den Prozess zu verhindern. Er focht zunächst die Auslieferung aus den Vereinigten Staaten an, machte dabei jedoch nicht deutlich, worin er seine Grundrechtsverletzung sah. Als natürliche Person sei es ihm nicht möglich, sich auf den nur die Vertragsstaaten bindenden Auslieferungsvertrag und dessen Verletzung und Umgehung zu berufen. Die Einverständniserklärung der Aufnahme Demjanjuks durch die Bundesrepublik Deutschland sei ohne konkrete Rechtswirkung. Hingegen sei das Bundesverfassungsgericht nicht für etwaige Rechtsverstöße durch US-Behörden im Zusammenhang mit der Auslieferung zuständig. Mit Beschluss vom 17. Juni 2009 (Aktenzeichen 2 BvR 1076/09) wurde die Beschwerde deshalb nicht zur Entscheidung angenommen. Auch zwei weitere Verfassungsbeschwerden gegen das Strafverfahren wurden nicht zur Entscheidung angenommen.

Zum Prozess gegen Demjanjuk sind über 20 Nebenklagevertreter geladen und 15 weitere Nebenklagen zugelassen, die sich aus Nachkommen und anderen Angehörigen der Opfer zusammensetzen. Vier Nebenkläger waren selbst in Sobibor inhaftiert. Gegen den Zeugen Samuel K. wurde Anfang November ebenfalls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, da er selbst in verschiedenen Konzentrations- und Vernichtungslagern zur Ermordung von 434.000 Juden beigeholfen haben soll.

Prozessauftakt

Am 30. November 2009 wurde John Demjanjuk um 11:08 Uhr im Rollstuhl in den Saal 101 des Landgerichts München II geschoben. Zunächst im Rollstuhl und nach der Mittagspause auf einer Krankenbahre liegend verfolgte er mit geschlossenen Augen die Verhandlung und machte mit Äußerungen wie „Eieieiei“ auf seine Schmerzen aufmerksam.

Durch scharfe Sicherheitskontrollen und großen Andrang hatte sich die Eröffnung der Verhandlung um über eine Stunde verspätet. Beispielsweise sind 270 Reporter aus In- und Ausland angereist, während das Gericht nur 150 Plätze für diese zur Verfügung hat.

Zunächst stellte das Gericht die Personalien der Anwesenden fest, darunter etwa 20 Nebenkläger. Zur Anklageverlesung kam es am ersten Verhandlungstag noch nicht.

Zum Prozessauftakt stellte Verteidiger Ulrich Busch einen Befangenheitsantrag gegen Richter und die Staatsanwaltschaft. Er argumentierte, dass Befehlshaber in Sobibor freigesprochen wurden, aber Demjanjuk unter Todesdrohungen gezwungen worden sei, seine Arbeit zu verrichten. Auch Demjanjuks Ausbilder Karl Streibel habe bei einem früheren Verfahren keine Strafe erhalten. Warum Samuel K. und Alex N., zwei ebenfalls im KZ Sobibor tätige Zeugen, nicht ebenfalls angeklagt seien, will Busch wissen. Zeugenaussagen belasten die beiden ebenfalls als Täter, so Buschs Argumentation. Er fragte, weshalb deutsche Behörden in den vergangenen 15 Jahren mehrfach keinen hinreichenden Tatverdacht gegen Demjanjuk sahen, später aber ihre Meinung änderten.

Es folgte ein Eklat: Busch behauptete, Demjanjuk sei „von Amerika nach Deutschland zwangsdeportiert“ worden. Später folgte die Äußerung, Demjanjuk stehe „auf gleicher Stufe wie Thomas Blatt“. Diese Äußerung Buschs rief Empörung hervor.

Nebenklagevertreter Cornelius Nestler stimmte Busch in dem Punkt des Justizversagens zu, bekräftigte aber, dass die Justiz ihre Fehler nicht wiederholen dürfe. Den Vergleich zwischen Juden und Trawniki lehnte er ab: „Die Trawniki mordeten, die Juden nicht.“ Auch wies er auf die unterschiedlichen Bedingungen hin, unter denen Trawniki und KZ-Gefangene lebten. So hätten die Trawniki geregelte Arbeitszeiten und Freizeit gehabt, während die Juden wie Sklaven behandelt worden seien.

Auch Thomas Blatt, der noch nicht als Zeuge aussagte, machte seiner Empörung über Buschs Äußerung Luft: „Dieser Vergleich ist ungeheuerlich. Ich musste die Leichen wegbringen, sonst hätten sie mich sofort erschossen. Aber Demjanjuk hat alles freiwillig getan. Er musste nicht bei den Morden helfen.“, so der inzwischen 82 Jahre alte Sobibor-Überlebende.

Weitere Nebenkläger kritisierten Demjanjuk, der ihrer Meinung nach nur eine Show abzieht.

Mehrere medizinische Sachverständige kamen zu Wort, deren Gutachten Demjanjuks Verhandlungsfähigkeiten auf maximal zweimal 90 Minuten täglich einschränken. Anschließend wurde der erste Verhandlungstag geschlossen.

Zweiter Verhandlungstag

Am zweiten Verhandlungstag, dem 1. Dezember 2009, wurde die inzwischen 86 Seiten lange Anklageschrift teilweise verlesen. Demjanjuk werden die Mordmerkmale der Heimtücke, Grausamkeit und besonders niedrigen Beweggründe vorgeworfen. Der Angeklagte habe dabei „bereitwillig“ aus dem „Rassevernichtungswillen der NS-Ideologie“ an der Ermordung von Juden aus 15 Todeszügen mitgewirkt.

Es wurden auch fünf der 22 anwesenden Nebenkläger vernommen. Ein inzwischen 70-jähriger Zeuge führte aus, wie seine Familie in Sobibor und Auschwitz vergast wurde. Die Mutter des Zeugen hatte ihm im Deportationszug von Westerbork nach Sobibor einen letzten Brief geschrieben, den er erst später erhielt. Der 70-Jährige brach weinend zusammen, als er den Brief verlesen wollte.

Eine weitere, ebenfalls 70 Jahre alte, Zeugin, erklärte, sie habe erst Jahre später von der Vergasung ihrer Familie in Sobibor erfahren.

Demjanjuk verweigert die Aussage, begann jedoch im Sitzungssaal zu beten. Verteidiger Busch gab an, dass sein Mandant entgegen der Anklage „ausschließlich soldatischen Status“ innehatte und nicht „Träger eines deutschen staatlichen Amtes“ gewesen sei.

Journalistenproteste

Weil lediglich 68 der 270 Journalisten in den Gerichtssaal gelassen wurden, kam es vor dem Saal zu Protesten gegen die schlechten Arbeitsbedingungen. Am Eingang hatten die Medienvertreter alle elektronischen Geräte abgeben müssen, die sie normalerweise bei Verhandlungen vor dem Saal benutzen. Die teilweise bereits seit 4:30 Uhr wartenden Reporter protestierten mit einer Resolution gegen „unprofessionelle Organisation“. Das Gericht hatte bereits die größte Schwurgerichtskammer zugewiesen und wies in einer Erklärung darauf hin, dass der Gebrauch größerer Säle außerhalb des Gerichts nicht mit der Menschenwürde des Angeklagten vereinbar sei.

Der BBC nannte die Bedingungen „very strange“, unter denen sich Menschen vor dem Gerichtssaal drängten, darunter auch ein Auschwitz-Überlebender.

Meinungen

Demjanjuks Sohn sieht ebenfalls seinen Vater als unschuldig an. Er bezweifelt die Echtheit des SS-Ausweises, da mehrere Details fragwürdig seien. Auch gebe es Zeugenaussagen, nach denen die Trawniki nicht anders handeln konnten, ohne ihr eigenes Leben zu riskieren. Demjanjuk junior wies darauf hin, dass viele deutsche KZ-Wärter davonkamen, während nun sein ukrainischer Vater angeklagt wird. Er denkt, die Bundesrepublik wolle damit erreichen, „die Schuld wegzuschieben“, und drohte eine Klage an. Aufgrund Demjanjuks Gesundheitszustands fürchtet sein Sohn, er werde das bis Mai 2010 angesetzte Verfahren nicht überleben, und macht dafür die Bundesrepublik verantwortlich.

Unter Experten ist weiterhin umstritten, inwieweit Trawniki eine Eigenverantwortung für die Morde tragen. Die Historikerin Andrea Benz wies gegenüber stern.de darauf hin, dass Trawniki zwar fliehen oder Befehle verweigern konnten, dafür jedoch auch erschossen werden konnten.

Der NS-Experte Christiaan F. Rüter hält eine Verurteilung Demjanjuks für unwahrscheinlich, da die Beweislage nicht ausreiche. Rüter meint, dass Demjanjuk wegen seiner Verwechslung mit „Iwan der Schreckliche“ der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen als passender Fahndungserfolg zum 50. Gründungstag dient, während tausende deutsche KZ-Wächter nicht verfolgt worden seien. Demjanjuk könne sich zwar nicht auf eine „Gleichheit im Unrecht“ berufen, jedoch seien bisher nur Trawniki verurteilt worden, die eigenhändig getötet hatten, was bei Demjanjuk nicht nachweisbar sei.

Der „Spiegel“ weist darauf hin, dass die Ludwigsburger Stelle noch 2003 keinen individuellen Tatvorwurf gegen Demjanjuk sah und die Aktenlage seitdem gleich ist. Es wird kritisiert, dass sich die Staatsanwaltschaft und die Ermittlungsstelle in Ludwigsburg nie wirklich mit den Trawniki beschäftigt hätten sowie viele höherrangige NS-Schergen wie Demjanjuk-Ausbilder Karl Streibel und die Hälfte der deutschen Lagerverwaltung im Sobibor-Prozess Freisprüche erhalten hatten. Demjanjuk sei bereits länger im Gefängnis gewesen als die meisten anderen NS-Verbrecher, wenn man die sieben Jahre in Israel berücksichtigt.

Das Verfahren gegen Demjanjuk gilt auch als schwierig, da sich keine Zeugen an ihn erinnern können. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, dass das gesamte Personal der Vernichtungslager an den Taten beteiligt war, da das Lager keinen anderen Zweck als die Judenvernichtung hatte. Thomas Blatt stimmt in diesem Punkt mit der Anklage überein: Wenn Demjanjuk in Sobibor war, sei er schuldig. Die Verteidigung setzt hingegen auf den Befehlsnotstand.

Weitere Hintergründe

Hintergrund: Trawniki

Trawniki waren meist ukrainische oder baltische Kriegsgefangene, die in einem Ausbildungslager nahe der ostpolnischen Stadt Trawniki ab Herbst 1941 als NS-Handlanger ausgebildet wurden. Auch Esten, Letten, Litauer, Polen und Russlanddeutsche wurden ausgebildet. Viele meldeten sich freiwillig, da ihnen sonst der Hungertod in einem Kriegsgefangenenlager drohte. Mit erbeuteten Uniformen und deutschen oder sowjetischen Gewehren ausgerüstet nahmen sie an Ghettoräumungen und Erschießungen teil oder arbeiteten als Wachmänner, wo sie bis zum Oberzugwachmann aufsteigen konnten. Auch für die Bewachung kriegswichtiger und militärischer Objekte wurden die meist zwischen 18 und 22 Jahre alten Männer eingesetzt. Insgesamt gab es etwa 3000, anderen Schätzungen zufolge etwa 5000, dieser Handlanger. Jeweils 150 waren in den Vernichtungslagern Belzec, Sobibor und Treblinka stationiert. Weitere dienten in Auschwitz und Stutthof. KZ-Häftlinge fürchteten die mit „Herr Posten“ anzusprechenden ukrainischen Trawniki, da diese als übereifrig galten. Die Nazis hielten die Trawniki hingegen für potentielle Säufer und Deserteure, weshalb sie als unzuverlässig galten. Bei Kriegsende tauchten viele Trawniki unter, jedoch wurden mindestens 19, anderen Quellen zufolge hunderte, in der Sowjetunion hingerichtet.

Bei Prozessen gegen Ausbilder wurden diese oftmals freigesprochen, da sie nichts von den Taten gewusst haben wollten, für die die Trawniki ausgebildet wurden. So kam Demjanjuks Ausbilder Karl Streibel, der seit 1936 bei der SS war, im August 1976 mit fünf Mitangeklagten straflos davon, da ihm nicht nachgewiesen wurde, dass er vom Zweck der Ausbildung wusste. Staatsanwältin Helge Grabitz ging hingegen davon aus, dass Streibel durch seine Tätigkeit „an der grausamen Ermordung von insgesamt mindestens 850.000 Menschen mitgewirkt“ habe.

Hintergrund: Thomas Walther

Der Jurist Thomas Walther, der ebenfalls als Zeuge geladen ist, wechselte 2006 zur Ludwigsburger Zentralen Stelle zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen. Nach einer Anfrage der US-Ermittlungsbehörde Office of Special Investigations, die gegen NS-Straftäter ermittelt, weshalb „fremdvölkisches Personal“ in Deutschland nicht verfolgt würde, wurde Walther in diesem Bereich tätig. Der Ermittler versuchte, einen passenden Fall zu finden, als er 2008 bei Internetrecherchen auf den inzwischen staatenlosen John Demjanjuk stieß, dessen Abschiebung aus den Vereinigten Staaten drohte. Bei monatelangen Recherchen mit einer Kollegin trug Walther alle bekannten Fakten über Demjanjuk zusammen. Der Ermittler erklärte, es gehe ihm um Gerechtigkeit für die Opfer der Vernichtungslager, denen auch „eine Stimme gegeben“ werde.

Hintergrund: Stadelheim

Haupteingang der JVA Stadelheim 2006

Das 1892 errichtete Gefängnis Stadelheim, in dem Demjanjuk inhaftiert ist, hat weitere geschichtliche Bezüge zur Ära des Nationalsozialismus aufzuweisen. Die Deutsche Presse-Agentur weist in einer Meldung darauf hin, dass bereits die Widerstandsgruppe Weiße Rose von den Nationalsozialisten in Stadelheim hingerichtet wurde. Auch Hitlers innerparteilicher Widersacher Ernst Röhm starb dort. Insgesamt sollen dort eintausend Hinrichtungen stattgefunden haben. 93 Tote sind auf dem Friedhof am Perlacher Forst nahe der Justizvollzugsanstalt untergebracht, die alle aus politischen Gründen in der NS-Zeit hingerichtet wurden.

Der spätere Diktator verbüßte auch selbst eine Strafe in Stadelheim: 1922 wurde Hitler wegen Landfriedensbruchs verurteilt, da er gewaltsam verhinderte, dass bei einer seiner Reden im Löwenbräukeller ein politischer Gegner mitdiskutierte.

Quellen