Mordprozess im Fall Anna Politkowskaja endet mit Freisprüchen – Staatsanwaltschaft nimmt neue Ermittlungen auf
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Moskau (Russland), 21.02.2009 – Im Prozess um die Ermordung der russischen Journalistin Anna Stepanowna Politkowskaja wurde am Donnerstag das Urteil gefällt. Die zwölf Geschworenen des Moskauer Militärgerichts sahen die Mittäterschaft der drei Angeklagten nicht als erwiesen an und votierten einstimmig mit „nicht schuldig“. Sie kamen damit dem Antrag der Verteidigung und dem der Familie Politkowskajas nach. „Das ist ein seltenes Beispiel für Rechtsstaatlichkeit in Russland“, sagte die Anwältin der Familie, Karina Moskalenko. In der Regel folgen die russischen Gerichte den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Der Prozess sei schlecht vorbereitet worden, Beweismittel widersprächen sich oder seien verschwunden und auf der Anklagebank säßen mutmaßlich nur Helfershelfer, sagte die Anwältin dem ZDF-Auslandsjournal.
Anna Politkowskaja arbeitete bei der kreml-kritischen Nowaja Gaseta. Sie hatte unter anderem über Menschenrechtsverletzungen in Tschetschenien berichtet. 2006 wurde Politkowskaja von Unbekannten im Aufzug ihres Wohnhauses erschossen.
Das zuständige Moskauer Militärgericht hat den Fall unterdessen wieder an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Sie solle nun versuchen die wirklichen Täter zu ermitteln, entschied der Militärrichter Jewgeni Subow.
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Quellen
- heute.de: „Freisprüche im Politkowskaja-Prozess“ (19.02.2009)
- mediathek.zdf.de: „Freisprüche im Politkowskaja-Prozess (Video)“ (heute-journal vom 19.02.2009 (Videosoftware-Plugin erforderlich)
- mediathek.zdf.de: „Justizias Albtraum (Video)“ (auslandsjournal vom 18.02.2009)
- tagesschau.de: „Neue Ermittlungen im Fall Politkowskaja angeordnet“ (20.02.2009, 11:48 Uhr)