Mannesmann-Prozess: Bußgelder für wohltätigen Zweck aufgeteilt
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Düsseldorf (Deutschland), 08.02.2007 – Wie das Landgericht Düsseldorf gestern entschied, erhalten insgesamt 363 wohltätige Organisationen einen Gesamtbetrag von 2,3 Millionen Euro. Dieser musste unter anderem von Josef Ackermann und Klaus Zwickel aufgebracht werden – als Auflage für die Einstellung eines Gerichtsverfahrens.
Es hatten sich insgesamt mehr als 4.000 Organisationen um einen Teil dieser Summe beworben, wobei die technische Infrastruktur des Gerichts dem Ansturm zeitweise nicht mehr gewachsen war. So war die Telefonzentrale vorübergehend überlastet; außerdem fiel der zuständige Server des Gerichts aus.
Zu denen, für die sich das Gericht nun entschieden hat, gehören die unterschiedlichsten Arten von Wohltätigkeitsorganisationen. So gingen die Beträge im vier- bis fünfstelligen Bereich an Kinderschutzorganisationen und solche, die sich auf Schiffbrüchige „spezialisiert“ haben.
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Quellen
- dpa via hz-online.de: „Mannesmann-Millionen gehen an 363 soziale Organisationen“ (07.02.2007)
- dpa via abendzeitung.de: „Mannesmann-Millionen gehen an 363 soziale Organisationen“ (07.02.2007)