London: WikiLeaks-Gründer Assange gegen Kaution freigelassen
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London (Vereinigtes Königreich), 16.12.2010 – Julian Assange, Gallionsfigur der Internetplattform WikiLeaks, kam am Donnerstag gegen eine Kaution von 200.000 Pfund frei. Das entschied ein Londoner Gericht. Weitere Bedingungen für die Entlassung aus dem Gefängnis sind die Hinterlegung einer Sicherheitszahlung von weiteren 40.000 Pfund sowie eine elektronische Fussfessel, die Assange tragen muss. Assange darf das Land nicht verlassen und muss sich auf dem Landsitz eines Medienclubs im Osten Englands, der WikiLeaks offenbar nahe steht, aufhalten. Nach anderen Quellen handelt es sich um den Landsitz eines befreundeten Journalisten in Ellingham Hall (Grafschaft Suffolk). Assange wurde außerdem auferlegt, sich regelmäßig bei der Polizei zu melden.
Über eine mögliche Auslieferung an die schwedische Justiz wurde noch nicht entschieden. Einen Termin für die Verhandlung über den Auslieferungsantrag einer schwedischen Strafverfolgungsbehörde werden die britischen Justizbehörden erst am 11. Januar festlegen. Assange wird von Schweden wegen Vergewaltigungsvorwürfen beziehungsweise sexuellem Missbrauch per EU-Haftbefehl gesucht. Assanges Anwälte halten die Vorwürfe wegen sexueller Nötigung für vorgeschoben. In Wirklichkeit sei die Verfolgung Assanges politisch motiviert. Durch die Veröffentlichung von Geheimdepeschen aus dem US-Außenministerium hatte sich Assange bei US-Regierungskreisen nicht sonderlich beliebt gemacht. Assanges Anwälte befürchten, die schwedische Justiz könnte ihn nach einer Überstellung nach Schweden in die USA ausliefern. Nach Angaben der New York Times prüft die US-Staatsanwaltschaft, ob ausreichend Gründe vorliegen, um Assange wegen Verschwörung anzuklagen. Im Rechtsausschuss des US-Repräsentantenhauses finden am Donnerstag Beratungen statt, Assange im Falle seiner Auslieferung in die USA möglicherweise wegen Spionage anzuklagen.
Ursprünglich sollte Assange bereits am Dienstag freikommen. Vertreter der Staatsanwaltschaft hatten jedoch Einspruch gegen diese Entscheidung eingelegt, den das Gericht in der heutigen Verhandlung zurückwies.
Während seiner Haft hatte sich Assange trotz Verbots über seine Mutter an die Öffentlichkeit gewandt. Diese hatte eine schriftliche Botschaft Assanges bei dem australischen Fernsehsender Channel 7 verlesen, in der Assange in einer Mischung aus Sarkasmus und Selbstkritik erklärte, man habe zu wenig bedacht, dass „Visa, Mastercard und PayPal Instrumente der US-Außenpolitik sind“.
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