Kolpingwerk kündigt langjährigen Mitarbeiter, weil er schwul ist

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Artikelstatus: Fertig 13:38, 28. Nov. 2006 (CET)
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Limburg an der Lahn (Deutschland), 28.11.2006 – Das katholische Kolpingwerk der Diözese Limburg hat einen langjährigen Mitarbeiter fristlos gekündigt. Anlass für die Kündigung war das Bekanntwerden eines Chatprofils des Mitarbeiters für Schwule im Internet. Die katholische Kirchenleitung ist, wie die fristlose Kündigung des Kolpingwerkes in Limburg zeigt, der Ansicht, dass bei Bekanntwerden der homosexuellen Identität eines Mitarbeiters eine weitere Anstellung bei katholischen Stellen nicht hinnehmbar ist. Die katholische Kolpingsleitung in Limburg erwartet, dass Angestellte auch im Privatleben ihre Identität unterdrücken und beruft sich auf den Tendenzschutz und Sonderstatus von Kirchen als Arbeitgeber.

Der Sprecher des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) erklärte zur Kündigung: „Wir sind entsetzt über die unbarmherzige Haltung der Leitung des Kolpingwerkes, die einen verdienstvollen Mitarbeiter kündigt, nur weil dieser schwul ist.“ Der Lesben- und Schwulenverband hat dazu aufgerufen, sich bei Herrn Wolfgang Aumüller, dem Vorsitzenden des Kolpingwerks der Diözese Limburg, zu beschweren.

Im Gegensatz zur katholischen Kirchenleitung müssen bei den Landeskirchen der Evangelischen Kirche Deutschlands (EKD) homosexuelle Mitarbeiter keine arbeitsgerichtliche Kündigung fürchten. Die Bischöfe der EKD in Deutschland haben bereits vor Jahren ein Papier zum Umgang mit homosexuellen Mitarbeitern verfasst, wonach diese weder aufgrund ihrer sexuellen Identität gekündigt noch in sonstiger Weise diskriminiert werden dürfen. Auch bei den Angestellten und Arbeitern in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst ist eine Kündigung aufgrund der sexuellen Identität in den Staaten der Europäischen Union unzulässig und verstößt gegen die europäischen Richtlinien zur Antidiskriminierung.

Der betroffene Mitarbeiter des Kolpingwerkes in Limburg hat arbeitsgerichtliche Schritte eingeleitet und Klage gegen die fristlose Kündigung erhoben. Der Richter des Verfahrens setzte einen Kammertermin für Mitte April 2007 an.

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Quellen