Frankreich: UMP-Abgeordnete für Ausweisung krimineller Ausländer
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Paris (Frankreich), 08.12.2010 – Die parlamentarische Gruppierung „Droite Populaire“[1], der 44 der 314 UMP-Abgeordneten in der 577 Mitglieder umfassenden französischen Nationalversammlung angehören, tritt dafür ein, dass straffällig gewordenen Ausländern ein Verweis aus dem Territorium der Französischen Republik ausgesprochen werden kann.
Bei der Erhebung dieser Forderung verweisen sie explizit auf das Ergebnis einer kürzlichen Volksabstimmung in der Schweiz, die die automatische Ausweisung solcher Ausländer vorsieht, die für eine Straftat aus einem bestimmten Katalog rechtskräftig verurteilt wurden. Im Gegensatz zur Schweizer Lösung wollen die Befürworter der Gesetzesinitiative, dass ein höheres Gericht neben der Primärstrafe, die aus Freiheitsentzug und / oder Geldstrafe besteht, zusätzlich ein „Aufenthaltsverbot für das Gebiet Frankreichs“ gemäß dem Strafgesetzbuch Frankreichs[2] aussprechen kann. Damit würde einer Verurteilung nicht automatisch eine Abschiebung folgen.
Die „Droite Populaire“ will ihren Vorschlag in die anstehenden Beratungen des Gesetzespakets LOPPSI 2 („Rahmen- und Durchführungsgesetz zur inneren Sicherheit[3]“) einbringen, das eine Reihe von neuen Bestimmungen auf dem Gebiet der inneren Sicherheit enthält.
Der neue Fraktionsvorsitzende der UMP, Christian Jacob, zeigte sich bedeckt. Er kenne den Wortlaut des Gesetzentwurfs noch nicht und wolle deshalb nicht in die Diskussion eingreifen.
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Anmerkungen
- ↑ Dt. etwa Volks-Rechte, wobei allerdings angemerkt werden muss, dass der Begriff „droite“ (Rechte) im französischen Sprachgebrauch keine negative Konnotation enthält, sondern eben das gesamte bürgerliche Spektrum abdeckt
- ↑ franz.: interdiction du territoire français (ITF)
- ↑ im französischen Original: „loi d'orientation et de programmation pour la performance de la sécurité intérieure“