EuGH. Nicht im EU-Amtsblatt veröffentlichte gesetzliche Bestimmungen sind ungültig
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Luxemburg (Stadt) (Luxemburg), 10.03.2009 – Gesetzliche Bestimmungen wie Verordnungen oder Richtlinien der Europäischen Union, die nicht vollständig im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, sind unwirksam. Dieses Grundsatzurteil wurde heute im Zusammenhang mit einer Klage eines österreichischen Tennisspielers vom Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) gesprochen, der gegen die Verweigerung der Beförderung von Tennisschlägern im Handgepäck geklagt hatte. Begründung des Gerichts: Nur Anweisungen, die vollständig für den Rest der Bevölkerung transparent seien, seien bindend. Konkret war die Richtlinie zur Beförderung gefährlicher Güter im Flugzeug in die Mühlen der Justiz geraten, da der Anhang nicht veröffentlicht worden war. Den Einwand der Geheimhaltung ließ der EuGH nicht gelten.
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Quellen
- tagesschau.de: „EuGH: Geheime Verbotsliste für Gepäck ist ungültig“ (10.03.2009, 15:46 Uhr)