EU-Kommission verklagt Deutschland: Zuviel Nitrat in der Landwirtschaft
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Brüssel (Belgien), 12.06.2016 – Nitrate werden von Pflanzen als Nährstoffe verwertet und in der Landwirtschaft als Düngemittel eingesetzt. Sie können direkt von pflanzlichen Organismen als Stickstoffquelle aufgenommen und verwertet werden. Als Düngemittel kommen mineralische Dünger und sogenannte Wirtschaftsdünger wie Gülle zum Einsatz.
Traditionell werden in der Landwirtschaft Exkremente aus der Tierhaltung als Dünger auf den Feldern eingesetzt. Dies kann insbesondere bei der Massentierhaltung zu einer Überdüngung führen. Dabei werden die wasserlöslichen Bestandteile vom Regen ausgewaschen, gelangen ins Grundwasser und anliegende Gewässer. In Gewässern kann es zur Eutrophierung kommen. Auch für die Bodenfruchtbarkeit kann es nachteilige Folgen haben. Eine hohe Nitratkonzentration kann außerdem negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben.
Daher wurde 1991 eine EU-Vorschrift zur Begrenzung des Nitrats erlassen. Diese Richtlinie 91/676/EWG wurde inzwischen überarbeitet und die neue Fassung trat am 11. Dezember 2008 in Kraft. Die Mitgliedsstaaten waren verpflichtet, diese Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Zwar hat Deutschland mit der Düngeverordnung diese Umsetzung 2012 vorgenommen, jedoch sind nach Ansicht der Kommission die zwischenzeitlich erfolgten Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Gewässer durch Nitrat nicht ausreichend.
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[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- europa.eu: „Europäische Kommission - Pressemitteilung“ (28.04.2016)
- www.agrarheute.com: „Nitratrichtlinie: EU-Kommission verklagt Deutschland“ (28.04.2016)