EU-Kommission fordert Einstellung der Finkenjagd auf Malta
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Brüssel (EU), 20.10.2014 – Nachdem die Regierung Maltas die Finkenjagd auf einige Monate im Jahr beschränkt legalisiert hat, fordert die EU-Kommission nun, diese komplett einzustellen. Nach Auffassung der Kommission verstößt diese Vogeljagd gegen die EU-Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG); diese stellt einen wichtigen Grundbaustein in der Natur- und Biodiversitätsschutzpolitik der Europäischen Union dar.
Eine Ausnahme für die Richtlinie gilt, wenn diese zum Schutz der Vogelarten dient und die Vorgaben für diese Abweichung eingehalten werden. Die EU-Kommission sieht dies im Falle der Finkenjagd auf Malta aber nicht gegeben. Deshalb ist der maltesischen Regierung ein erstes Mahnschreiben zugegangen, in welchem diese aufgefordert wird, sich an das geltende EU-Recht zu halten und die Jagd auf sieben Wildfinkenarten einzustellen. Die Regierung Maltas hat folgende Finkenarten zur Jagd freigegeben: Buchfink, Hänfling, Stieglitz, Grünfink, Kernbeißer, Girlitz und Zeisig.
Die EU-Vogelschutzrichtlinie gibt vor, dass es verboten ist, Wildvögel absichtlich zu töten oder zu fangen, die Nester zu zerstören und die Eier aus den Nestern zu entwenden. Diese EU-Vorschrift gilt insbesondere für bedrohte, wildlebende Vogelarten in der EU, da sonst eine Gefährdung für das biologische Gleichgewicht besteht. Darüber hinaus wird darin auch Wert auf den Schutz der Lebensräume der Vögel gelegt, insbesondere durch die Einrichtung von Schutzgebieten. Ausnahmen gelten hier, wenn es die öffentliche Gesundheit und Sicherheit sowie die Flugsicherheit und der Schutz von Viehbeständen, Wäldern, Fischereigebieten, Gewässern oder der restlichen Tier- und Pflanzenwelt erfordern.
Im Beitrittsvertrag zwischen Malta und der Europäischen Kommission wurde eine Einstellung der Finkenjagd fixiert. Malta wurde dabei eine Übergangsfrist bis 2008 gewährt, um ein Programm zur Zucht der Tiere in Gefangenschaft durchführen zu können. Nach 2008 wurde die Finkenjagd wie vorgesehen eingestellt, aber seit 2014 ist diese wieder erlaubt.