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Deutschland exportierte im Jahr 2005 Kriegswaffen im Wert von 1,6 Milliarden Euro

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Artikelstatus: Fertig 19:29, 25. Jan. 2007 (CET)
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Berlin (Deutschland), 25.01.2007 – Laut neuestem Rüstungsbericht der Bundesregierung exportierte Deutschland im Jahr 2005 Kriegswaffen im Wert von 1,6 Milliarden Euro. Ein Jahr zuvor betrug der Gesamtwert der aus Deutschland ausgeführten Kriegswaffen 1,13 Milliarden Euro. Die Bundesregierung muss den Bericht gemäß den „politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000 vorlegen. Der aktuelle Bericht ist der siebte dieser Art.

Dem Regierungsbericht zufolge wurden mit 64 Prozent die meisten Rüstungsgüter an EU-Staaten, NATO-Staaten und Staaten, die der NATO gleichgestellt sind, verkauft. Der Anteil der Kriegswaffenexporte an Entwicklungsländer ging im Vergleich zum Jahr 2004 von 24 Prozent auf 12,6 Prozent zurück. Bei der Definition von Entwicklungsländern bezieht sich der Bericht auf eine Liste des Ausschusses für Entwicklungshilfe (Development Assistance Committee, DAC) der OECD vom 1. Januar 2003, wobei Länder mit hohem und oberem mittleren Einkommen, darunter unter anderem die Türkei, Malaysia und Saudi-Arabien ausgeschlossen sind. Australien, Neuseeland, Japan und die Schweiz zählen zu den Staaten, die NATO-Mitgliedern gleichgestellt sind. Gestiegen ist dagegen die Zahl der Einzelausfuhrgenehmigungen für Rüstungsgüter. Während 2004 für Rüstungsgüter im Wert von 3,8 Milliarden Euro Einzelausfuhrgenehmigungen erteilt wurden, waren es 2005 Waffen im Wert von 4,2 Milliarden Euro. Aus der Gruppe der Entwicklungsländer importierte Südafrika mit 67 Prozent die meisten Waffen aus Deutschland. Dabei handelte es sich fast ausschließlich um U-Boote. Danach folgen Pakistan (elf Prozent) und Indien (5,5 Prozent). Für die USA wurden die meisten Einzelausfuhrgenehmigungen erteilt (Waren im Wert von 630,7 Millionen Euro). Der Wert der abgelehnten Ausfuhrgenehmigungen ist mit 8,1 Millionen Euro recht gering. Dies wird im Regierungsbericht darauf zurückgeführt, dass Antragsteller bei Waffenexporten in sensitive Länder vor dem offiziellen Genehmigungsantrag eine informelle Anfrage an die Bundesregierung richteten.

Im Rüstungsbericht heißt es, dass die Beachtung der Menschenrechte für jede Exportentscheidung unabhängig vom Empfängerland von hervorgehobener Bedeutung sei. Dies sei insbesondere seit der Neufassung der politischen Grundsätze im Jahr 2000 der Fall. In der letzten Woche debattierte das Europäische Parlament über das Thema Waffenexporte. Dabei wurde ein Bericht des katalanischen Grünen-Abgeordneten Raül Romeva vom Parlament verabschiedet. In einer gestern veröffentlichten Pressemitteilung weist der Autor des Berichts darauf hin, dass Waffenlieferungen seiner Meinung nach demokratische, wirtschaftliche und soziale Entwicklung in vielen Teilen der Welt behinderten und zu Konflikten und Korruption beitrügen. Raül Romeva zufolge stammen ein Drittel der weltweiten Waffenexporte aus der Europäischen Union. Trotz eines 1998 von der EU verabschiedeten Verhaltenskodex über Waffenexporte, den Raül Romeva wegen seiner mangelnden Verbindlichkeit kritisiert, komme es zu Exporten in Länder, die gegen die die UNO und die EU Waffenembargos verhängt hätten, darunter Liberia, Sierra Leone, Sudan, Somalia, Irak und China. Der von einer Mehrheit des EU-Parlaments verabschiedete Bericht fordert von der deutschen EU-Ratspräsidentschaft eine Erklärung darüber, warum der EU-Verhaltenskodex noch nicht verbindlich ist. Zudem setzt sich das EU-Parlament für eine Liste von Staaten ein, an die grundsätzlich keine Waffen geliefert werden dürfen.

Quellen