Bremer Bürgerschaftspräsident begeht Unfallflucht – Verfahren eingestellt
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Bremen (Deutschland), 09.04.2016 – Bei einem Parkvorgang Ende November 2015 hatte Bürgerschaftspräsident Christian Weber mit seinem Dienstwagen ein anderes Auto beschädigt. Er klemmte einen Zettel mit seinem Namen und seiner Rufnummer hinter den Scheibenwischer und verließ den Ort des Geschehens. Er erklärte später in einer Pressekonferenz, er sei sogar noch zurückgekehrt, um den angerichteten Schaden zu fotografieren. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte er die Polizei rufen und wenigstens eine halbe Stunde auf den Fahrer des beschädigten Fahrzeugs warten müssen. Später fuhr Webers Sohn zu der Unfallstelle, nachdem der Fahrer des Pkw die Polizei gerufen hatte, doch änderte dies nichts am Tatbestand der Unfallflucht.
Für die Aufnahme strafrechtlicher Ermittelungen musste die Aufhebung von Webers Immunität als Mitglied der Bremischen Bürgerschaft beantragt werden. Sein Anwalt wollte prüfen lassen, ob Fahrerflucht vorliegt, da sein Mandant nichts zu verdecken versucht habe. Die Reparaturkosten an dem beschädigten Fahrzeug betragen 5800 Euro. Ein Kommentator der örtlichen Tageszeitung in Bremen bezeichnete es als bedenklich, dass es bereits gegen drei Bürgerschaftsabgeordnete in Bremen Strafverfahren gebe. Dies sei eine ungewöhnlich hohe Quote für das Parlament des kleinsten Bundeslandes.
Nun wurde das Verfahren gegen Weber eingestellt. Er muss ein Bußgeld von 6800 Euro zahlen.
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[Bearbeiten]Quellen
[Bearbeiten]- www.weser-kurier.de: „Geldauflage statt Verfahren: Weber muss nach Unfallflucht zahlen“ (06.04.2016)
- www.weser-kurier.de: „Kommentar über Christian Weber: Ein Tatverdacht“ (11.12.2015)
- www.weser-kurier.de: „Christian Weber unter Verdacht: Bagatellunfall mit Folgen“ (10.12.2015)