Brandenburg: Schaffner wirft 13-Jährige aus Regionalexpress
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Wittstock (Deutschland), 10.11.2008 – Ein Zugbegleiter der Deutschen Bahn hat am vergangenen Mittwoch eine 13-jährige Schülerin aus einem Regionalexpress „geworfen“. Das Mädchen war auf dem Weg von ihrer Schule nach Hause und hatte vergessen, ihr Portemonnaie mit personengebundener Schülerfahrkarte mitzunehmen. Als der Schaffner dieses bei einer Fahrscheinkontrolle feststellte, verwies er sie am nächsten Bahnhof des Zuges, da sie die fällige Gebühr von 40 Euro nicht bezahlen konnte. Es ist anzumerken, dass eine Schülerfahrkarte nicht übertragbar ist, so dass leicht festgestellt werden kann, ob eine Person zu diesem Zeitpunkt in Besitz eines Fahrscheines ist, was rechtlich nur die Erhebung eines stark ermäßigten „erhöhten Beförderungentgelts“ rechtfertigen würde. Zudem hat der Schaffner die Bitte des Mädchens, ihre Mutter mit dem Diensthandy des Schaffners zu informieren, abgelehnt. Er begründete seine Entscheidung damit, dass er die Gesprächskosten selber zahlen müsse. Ob diese Begründung der Wahrheit entspricht, ist unklar. Das Mädchen konnte dank der Hilfe eines Taxifahrers doch noch in ihr mehr als 40 Kilometer entfernte Zuhause gelangen.
Ein Bahnsprecher teilte mit, dass die Bahn sich bei der Familie entschuldigt habe. Es gäbe „klare Regeln, dass keine Minderjährigen aus dem Zug gewiesen werden dürfen“. Der Schaffner wurde unterdessen suspendiert, ihm drohen nicht nur disziplinarrechtliche Konsequenzen.
Vor drei Wochen hatte es einen ähnlichen Fall gegeben, als eine Schaffnerin in Mecklenburg-Vorpommern eine 12-Jährige in einem Bahnhof in Dunkelheit ausgesetzt hatte. Bereits nach diesem Fall hatte der Fahrgastverband „Pro Bahn“ mitgeteilt, dass sich „eine Reihe von Leuten gemeldet hat, denen Ähnliches passiert ist“.
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Quellen
- leipzig-seiten.de: „Zugbegleiterin der Deutschen Bahn setzt Mädchen in Dunkelheit aus“ (22.10.2008)