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Anzeige gegen Präsident Erdogan wegen Kriegsverbrechen

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Veröffentlicht: 01:39, 6. Juli 2016 (CEST)
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Heutiges Siedlungsgebiet der Kurden

Bochum (Deutschland), 06.07.2016 – Heike Geisweid, Vorstandsmitglied des „Vereins für Demokratie und internationales Recht MAF-DAD“, die Medizinische Flüchtlingshilfe Bochum, der Flüchtlingsrat Nordrhein-Westfalen sowie 48 deutsche Rechtsanwälte, Politiker und Menschenrechtsaktivisten haben gegen den türkischen Präsidenten Erdogan Anzeige wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erhoben.

Im September 2015 sollen in Kurdistan auf türkischem Staatsgebiet, und zwar im Gebiet um Cizre mindestens 21 Zivilisten getötet worden sein. Etwa in dem gleichen Zeitpunkt seien im selben Gebiet mehr als 178 Menschen während einer zweieinhalbmonatigen Ausgangssperre in Kellern verbrannt, nachdem Sicherheitskräfte des türkischen Militärs die Gebäude in Brand gesetzt hatten. Neben Erdogan sind weitere hochrangige Personen wie zum Beispiel ehemalige Verteidigungsminister der Republik Türkei angeklagt.

Kurden leben als ethnische Minderheit überwiegend in den Ländern Türkei, Irak und Iran. In der Türkei und im Irak stellen sie jeweils rund 20 % der Bevölkerung. Seit 1945 sind in der Türkei die kurdische Nationalkleidung und die kurdische Sprache verboten. Das Gebiet um Cizre liegt nahe der türkisch-syrischen Grenze und ist eher unter der Bezeichnung Südostanatolien bekannt. Die Zahl der Kurden in der Türkei wird auf 15 bis 22 Millionen geschätzt.


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Quellen

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