Angebliche Massenvergewaltigung an 16-jähriger Berlinerin vermutlich doch einvernehmlicher Geschlechtsverkehr
Artikelstatus: Fertig 14:47, 12. Feb 2007 (CET) Bitte keine weiteren inhaltlichen Veränderungen vornehmen, sondern einen Folgeartikel schreiben. |
Berlin (Deutschland), 12.02.2007 – Eine angebliche Vergewaltigung einer 16-Jährigen, die durch vier Jugendliche im Alter von 13 bis 15 Jahren begangen und gefilmt worden sein sollte, die bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte, war nach Ermittlungsergebnissen der Staatsanwaltschaft wohl nur vorgetäuscht. Stattdessen handelte es sich vermutlich um einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Das Ermittlungsverfahren wurde nun von der Staatsanwaltschaft Berlin eingestellt. Es hätten sich keinerlei Hinweise auf eine für die Erfüllung des Straftatbestandes der Vergewaltigung oder sexuellen Nötigung erforderliche erhebliche Bedrohung oder Gewalteinwirkung ergeben.
Bereits früh kamen Zweifel an der von der sprachbehinderten 16-Jährigen vorgetragenen Version. Die Verdächtigen beharrten darauf, dass der Geschlechtsverkehr einvernehmlich erfolgt sei. Die 16-Jährige gab hingegen an, dass sie auf dem Nachhauseweg im Volkspark Jungfernheide von fünf Jugendlichen in einer Grünanlage angesprochen worden sei. Vier der fünf Jugendlichen seien dann über sie hergefallen. Bei Fernsehauftritten hielt die 16-Jährige an ihrer Version fest; später kamen jedoch durch Zeugenaussagen Zweifel auf. Weitere Zeugen konnte die Polizei nicht ermitteln.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es zu Sexualkontakten zwischen der 16-Jährigen und den vier Jugendlichen kam. Es ließ sich jedoch nicht zweifelsfrei rekonstruieren, ob es sich dabei um eine Vergewaltigung handelte. Nachdem gelöschte Bilder aus einer Handykamera eines Jugendlichen rekonstruiert worden waren, fanden sich keine Hinweise auf eine Gewalteinwirkung.
Einen Tag nach dem Vorfall begab sich die 16-Jährige mit ihrer Mutter in ein Krankenhaus. Dort wurde die Polizei gerufen. Vermutlich aus Angst vor ihrer Mutter soll das Mädchen die Vergewaltigung erfunden haben.
Nachdem die Tat bekannt wurde, kam es zu einer Vorverurteilung durch die Medien, bei der die 13 bis 15 Jahre alten Jugendlichen als Vergewaltiger dargestellt wurden. Es wurde unter anderem berichtet, dass sie „keinen Funken Menschlichkeit“ besäßen. Bildungssenator Klaus Böger verlangte sogar „so rasch wie möglich ein klares und abschreckendes Urteil“. Die damaligen Achtklässler wurden zunächst vom Unterricht suspendiert und später an eine andere Schule versetzt. Böger gab an, es werde dafür gesorgt, dass die Jugendlichen „nie wieder einen Fuß in die Tür der Poelchau-Oberschule setzen werden“. An der Eingangstür der von den Jugendlichen besuchten Gesamtschule wurden Transparente mit den Sprüchen „Ihr habt unsere Verachtung!“ und „Schämt euch!“ aufgehängt. Auch hierbei wurden die Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft nicht abgewartet.
Gefilmte Vergewaltigungen bei Jugendlichen
Am 25. April 2005 kam es in England zu einem Fall ähnlich dem zuerst angenommenen. Damals vergewaltigten zwei 14-Jährige eine Elfjährige und filmten dies mit einer Handykamera. Das Duo wurde am 25. Juni 2005 verhaftet.
Auch in Zürich kam es vor kurzem zu einem Aufsehen erregenden Fall. Dort wurden Mitte November 2006 13 Jugendliche festgenommen, die eine 13-Jährige über Wochen hinweg mehrfach in Anwesenheit von jeweils drei bis acht Tätern vergewaltigt und die Tat gefilmt haben sollen. Einer der mutmaßlichen Täter ist der 15-jährige Freund des Opfers.
Hintergrundinformationen
Gesetzestexte bei bundesrecht.juris.de:
Quellen
- Mirko Hertrich, ddp, via zeit.de: „Justiz: Vergewaltigung oder ‚freiwillig mitgemacht‘?“ (09.02.2007)
- dpa via welt.de: „Justiz: Verfahren wegen Vergewaltigung eingestellt“ (09.02.2007)
- krone.at: „Elfjährige von zwei 14-Jährigen vergewaltigt“ (unbekannt)
- 20min.ch: „13-Jährige vergewaltigt und die Tat gefilmt“ (unbekannt)
- hominetz.de: „Rubrik Vergewaltigungen -01“ (unbekannt)