Änderungen beim Punktesystem in Flensburg
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Flensburg (Deutschland), 30.01.2005 – Wer bisher Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg hatte, konnte durch geschicktes Timing ein frühes Löschen dieser Punkte bewirken. Dies ändert sich nun. Alte Punkte bleiben bald länger in der Kartei stehen.
Eine Gesetzesänderung zum 1. Februar 2005 bewirkt dies. Demnach verlängert sich die so genannte Überliegefrist von bisher drei Monaten auf ein Jahr. In der Praxis bedeutet das, dass die Tilgung eines bestehenden Eintrags bei einem erneuten Verstoß nicht mehr automatisch nach zwei Jahren erfolgt, sondern die alten Punkte ein Jahr länger stehen bleiben.
Konnte ein Verkehrssünder bisher einen Neueintrag von Punkten durch ein gerichtliches Widerspruchsverfahren hinauszögern bis die alten Punkte gelöscht wurden, so waren die Punkte endgültig getilgt. Stand man also durch Anhäufung mehrer Punkte kurz vor einem Führerscheinentzug konnte man dem durch geschicktes Taktieren entgehen. Nach neuer Regelung werden die alten Punkte aber erst nach einem weiteren Jahr getilgt, so dass bis dahin die Frist für einen Widerspruch abgelaufen ist.
Ebenfalls neu ist die Regelung des Eintragedatums der Punkte. Bisher wurden die Punkte an dem Tag eingetragen, an dem der Fall per Gerichtsurteil abgeschlossen war. Auch hierbei verzögerte sich das Eintragen. Nach neuem Recht werden die Punkte generell an dem Tag eingetragen, an dem der Verstoß erfolgt ist, egal wann das Urteil erstellt wurde.
Derzeit sind etwa 7,1 Millionen Einträge in Flensburg gespeichert, 14.000 neue Einträge werden täglich verzeichnet. Diese Gesetzesänderung bedeutet härtere Konsequenzen für notorische Verkehrssünder. Eine angemessene Fahrweise wird demnach für manche Autofahrer notwendig sein, um einem drohenden Führerscheinverlust bei 18 eingetragenen Punkten zu entgehen.