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Urteil zur Musik-Tauschbörse „KaZaA“: Betreiber tragen Mitschuld an Copyright-Verletzungen

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Artikelstatus: Fertig 03:42, 6. Sep. 2005 (CEST)
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Sydney (Australien), 05.09.2005 – Der „Australian Federal Court“ hat Sharman Networks und Altnet, den Betreibern der Online-Musik-Tauschbörse „KaZaA“, zwei Monate Zeit gegeben, den Tausch urheberrechtlich geschützter Musik wirksam zu unterbinden. Das oberste Bundesgericht Australiens gab damit einer Klage von über 30 Unternehmen der Musikbranche, darunter EMI, Sony BMG, Universal Music und Warner Music, größtenteils statt.

Die Betreiber hatten argumentiert, es sei ihnen nicht möglich, die getauschten Inhalte zu kontrollieren. Das Gericht folgte aber der Argumentation der Kläger, die Betreiber hätten verfügbare Techniken wie Filter einsetzen können, um illegalen Tausch zu verhindern. Richter Murray Wilcox erklärte, die Beklagten hätten dazu beigetragen, „dass KaZaA-Nutzer von den Klägern gehaltene Copyrights auf Tonaufnahmen verletzen“, und Urheberrechtsverletzungen als „cool“ ansehen.

Konkret wurden die KaZaA-Betreiber verurteilt, eine neue Version der Tauschsoftware zu entwickeln. Diese dürfe nur mit Musikstücken funktionieren, die ausdrücklich zum Tausch freigegeben sind. Die Benutzer älterer Versionen sollten mit „maximalem Druck“ angehalten werden, diese neue Version zu verwenden, etwa mit deutlichen Warn- und Updatehinweisen auf der KaZaA-Website. Keinen Erfolg hatten die Kläger in anderen Klagepunkten, unter anderem dem Vorwurf der Bildung einer verschwörerischen Gemeinschaft. Zum Thema Schadensersatz wird es ein gesondertes Verfahren geben.

Die Entscheidung in Australien wurde von der deutschen Musikindustrie positiv aufgenommen. Das Urteil sei „wegweisend für die Branche“, sagte Gerd Gebhardt, Vorsitzender der deutschen Phonoverbände (IFPI), in Berlin. „Wir gehen davon aus, dass illegale P2P-Dienste in Zukunft weniger, legale Angebote noch stärker genutzt werden.“

Die Anwälte der „KaZaA“-Betreiber haben angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Quellen