USA: Filesharinganbieter gegenüber Rechteinhabern schadensersatzpflichtig

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Washington D.C. (USA), 27.06.2005 – Das höchste Gericht der USA, der Supreme Court, hat heute eine Entscheidung zur Urheberrechtsproblematik bei „Filesharing“-Systemen bekanntgegeben.

Bei diesen Systemen handelt es sich um Programme oder Webseiten, die ihren Benutzern das Auffinden von Dateien auf den Rechnern anderer Benutzer sowie die Herstellung einer Internet-Verbindung zur Herstellung einer lokalen Kopie per Download ermöglichen. Filesharingsysteme werden häufig auch genutzt, um Dateien zu kopieren, die einem Copyright unterliegen, das in der Regel auf Urheberrechten an geistigem Eigentum beruht. Auch werden auf diesem Wege Copyrightverletzungen bezüglich Computersoftware sowie Audio- und Videoinhalten begangen.

Der Supreme Court hat nun festgestellt, dass die Bereitsteller der Filesharing-Systeme für Copyrightverletzungen, die mit ihrer Hilfe begangen werden, in einer Weise grundsätzlich verantwortlich gemacht werden können, die der straf- und zivilrechtlichen Zurechnung im kontinentaleuropäischen Recht entspricht (im angelsächsischen Recht, das auf US-Bundesebene maßgeblich ist, gibt es keinen rechtssystematischen Unterschied zwischen Straf-, Zivil- und Staatsrecht).

Die Feststellung der rechtlichen Zurechnung bezieht sich nur auf die USA, d.h. aus US-amerikanischer Perspektive ausländische Anbieter von Filesharingsystemen sind nicht direkt betroffen.

Des Weiteren spricht der Supreme Court davon, dass die Copyrightverletzung von den Anbietern angeregt werden muss (to encourage); ob diese Voraussetzung bereits durch die technische Ermöglichung oder aber erst bei Vorliegen weiterer Merkmale gegeben ist, kann noch nicht gesagt werden.

Quelle

  • CBS Radio News, 18.00 Uhr MESZ = 12.00 Uhr EDT (Lokalzeit der Ostküste der USA)