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Thailand: Drei Mitglieder der nationalen Wahlkommission müssen ins Gefängnis

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Artikelstatus: Fertig 22:02, 26. Jul. 2006 (CEST)
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Bangkok (Thailand), 26.07.2006 – Drei ehemalige Mitglieder der thailändischen Wahlkommission (Election Commission, EC) mussten heute den Gang ins Gefängnis antreten, nachdem ihr Antrag auf Haftverschonung gegen Kaution abgelehnt worden war. Das gestern ausgesprochene Urteil sieht eine Strafe von vier Jahren sowie den Entzug der Wahlrechte vor.

Der stellvertretende Generalsekretär der oppositionellen Demokratischen Partei, Thaworn Senniam, hatte die drei Mitglieder der Wahlkommission wegen Amtsmissbrauchs im Zusammenhang mit der Durchführung der Nachwahlen vom 23. April des Jahres angezeigt. Die Durchführung der Wahl sei ohne rechtliche Grundlage unter Verletzung der Verfassung erfolgt. Die Oppositionsparteien hatten die Wahl vom 2. April boykottiert und bei der dann angesetzten Nachwahl hatte die Partei des amtierenden Ministerpräsidenten Thaksin Shinawatra (TRT), abgesehen von einigen kleineren Splitterparteien, praktisch ohne Gegenkandidaten kandidiert. Die Mitglieder der Wahlkommission sollen brieflich auch zur Wahl der Partei des Ministerpräsidenten aufgerufen haben. Die drei EC-Mitglieder haben inzwischen den Rücktritt von ihren Ämtern erklärt.

Nach diesem Rücktritt will der Oberste Gerichtshof nun den Auswahlprozess für eine Neuwahl der Wahlkommission beginnen. Dazu wird er dem Senat zehn Kandidaten vorschlagen, der dann über die Zusammensetzung der neuen Wahlkommission endgültig entscheidet. Die Wiederholung der vom Verfassungsgericht annullierten Wahl soll am 15. Oktober stattfinden.

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Quellen