Polen: Premier Tusk will Kastration von Pädophilen ermöglichen

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Veröffentlicht: 21:00, 21. Sep. 2008 (CEST)
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Warschau (Polen), 21.09.2008 – Die liberale Regierung Polens arbeitet an einem Gesetz, das die chemische Kastration von verurteilten Pädophilen, also Straftätern, die sich des sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gemacht haben, erlaubt. Dieser Gesetzesentwurf soll in den nächsten Wochen vorgestellt werden. Angedacht ist nach den Worten von Premier Tusk auch eine Pflichtbehandlung für Sexualstraftäter nach der Haftentlassung; dafür sei eine Heilanstalt für Pädophile geplant, so wie sie auch für Alkohol- und Drogensüchtige angewandt werde. Der Premier will ein Absicherungssystem für den Opferschutz.

Premier Donald Tusk sieht keinen Widerspruch zu den Menschenrechten, da es sich bei den Tätern lediglich um „Kreaturen handele“. Die Basler Zeitung zitiert Tusk mit den Worten: „Ich glaube nicht, dass man solche Individuen – solche Kreaturen – Menschen nennen kann. Darum kann man in diesem Fall auch nicht mit Menschenrechten argumentieren“. Verfassungsrechtler sehen in diesem Gesetz, das quer durch alle Parteien Polens von Links bis Rechts breiten Zuspruch findet, einen Verfassungsbruch. Ärztliche Behandlung gegen den Willen des Patienten ist nach internationalem Recht nicht erlaubt, auch nach der Verfassung Polens nicht. In der polnischen Öffentlichkeit wird der Vorschlag Tusks jedoch durchaus kontrovers diskutiert. So warnte der polnische Moralphilosoph Pawel Lukow gegenüber der polnischen Nachrichtenagentur PAP, Zwangskastration sei ein „Akt der Rache“. Nach diesem Prinzip könne man Dieben auch Hände abhacken.

Der Anlass für diesen Gesetzesentwurf dürfte der kürzlich bekannt gewordene Fall von Inzest sein, in dem ein Vater seine heute 21-jährige Tochter jahrelang einsperrte. Die Frau hat zwei Kinder von ihm.

In dieser Form wäre das Gesetz, wenn es in Kraft treten würde, weltweit einzigartig und das härteste Europas. Allerdings steht Tusk mit seinem Vorschlag innerhalb Europas nicht allein. In Frankreich, Schweden und Italien gibt es eine Behandlung mit Medikamenten für Sexualstraftäter, allerdings nur mit deren Einverständnis. In der Schweiz dürfen „dauerhaft urteilsunfähige Personen“ seit 2005 in Ausnahmefällen gegen ihren Willen sterilisiert werden. Aber auch in anderen europäischen Ländern wird die Möglichkeit der chemischen Kastration rechtskräftig verurteilter Pädophiler immer mal wieder diskutiert. In Frankreich unternahm der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy zuletzt im August des vergangenen Jahres einen entsprechenden Vorstoß. Und im Februar 2008 äußerte sich in Italien der Rechtspopulist Gianfranco Fini in ähnlicher Weise. Fini wörtlich: „Pädophile sind kranke Menschen. Es genügt nicht, die Strafen zu verschärfen. Eine Therapie ist notwendig: die chemische Kastration.“ In Spanien ist ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren bereits eingeleitet worden. Darüber soll im Herbst dieses Jahres entschieden werden. Auch im österreichischen Parlament unternahm die rechtspopulistische BZÖ einen Vorstoß zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Der der FPÖ angehörende Abgeordnete Leopold Mayerhofer brachte anlässlich dieser Debatte im Oktober 2007 einen Entschließungsantrag in das Parlament ein, in dem er „die chemische Kastration von Sexualstraftätern auch ohne deren Zustimmung“ forderte. Der FPÖ-Antrag wurde jedoch von der Parlamentsmehrheit abgelehnt.

Der Aufsehen erregende polnische Gesetzentwurf kommt zu einem Zeitpunkt, an dem die Regierung in einem Umfragetief steckt. Nach 300 Tagen Amtszeit sind nur 38 Prozent der Bevölkerung mit der Amtsführung der Regierung Tusks zufrieden.

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Quellen