Oslo: Massenmörder Anders Behring Breivik seit drei Tagen vor Gericht

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Veröffentlicht: 21:19, 18. Apr. 2012 (CEST)
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Oslo (Norwegen), 18.04.2012 – In Oslo hat am 16. April der Prozess gegen Anders Behring Breivik begonnen, der am 22. Juli 2011 insgesamt 77 Menschen getötet hat. Er hatte zunächst im Regierungsviertel von Oslo ein Auto zur Explosion gebracht, wodurch sieben Menschen starben, und war dann mit einem Auto zu der etwa vierzig Kilometer vom Stadtzentrum entfernt liegenden Insel Utoya gefahren, wo er insgesamt 70 meist jugendliche Teilnehmer bei einem Sommerlager erschoss. Zahlreiche weitere Personen wurden verletzt, bei der Explosion in Oslo entstand außerdem hoher Sachschaden. Die Staatsanwaltschaft wirft Breivik Terrorismus vor. Im Falle einer Verurteilung muss Breivik mit bis zu 21 Jahren Gefängnis rechnen.

Am ersten Tag des Prozesses verlas die Staatsanwaltschaft die Anklage gegen Breivik. Am zweiten Prozesstag trug Breivik ein 13-seitiges Dokument vor; er hatte es während der Untersuchungshaft verfasst. 75 Minuten lang äußert sich der Angeklagte. Er besteht auf sein vermeintliches Recht der Selbstverteidigung. Die Staatsanwältin Inga Bejer kontert ihn mit der Frage aus: „Wo haben Sie das Recht her, Norwegen zu verteidigen?“ Das Motiv wird gesucht. Was war der Auslöser für die objektiv sinnlose Gewaltorgie? Mit einem Einsehen des Täters ist nicht zu rechnen: „Ich würde es wieder tun“, sagt Breivik.

Am Mittwoch ging es ins Detail. Die Staatsanwaltschaft hinterfragt Aussagen aus den von Breivik verfassten Zeilen. Immer wieder geht es um den angeblichen Tempelorden. Wenn er in die Enge getrieben ist, kommt immer wieder die Aussage: „Dazu möchte ich nichts sagen.“ Dann kommen auch Aussagen, er habe bei dem ein oder anderem Punkt geschwindelt, den Orden für die Rettung Europas gäbe es nicht und auch nicht die Ritter, die ein Netzwerk gebildet hätten. Schließlich wirft er der Staatsanwältin vor, ihn mit den Fragen lächerlich machen zu wollen. Sie entgegnet, dass sie nur aufklären wolle.

Auf die Frage, ob man nach seiner Tat die Todesstrafe wieder hätte einführen sollen, antwortet er: „Das wäre aus vielen Gründen richtig gewesen. Wenn man diese Sache beurteilt, gibt es doch nur zwei Möglichkeiten: Entweder Freispruch, was unrealistisch ist, oder die Todesstrafe. Ich sehe 21 Jahre Gefängnis als armselige Strafe an.“

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Quellen[Bearbeiten]