Neuwahlstreit: Verfassungsgericht entscheidet noch diese Woche

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Karlsruhe (Deutschland), 12.09.2005 – Gegen die Pläne, bereits nach der Wahl am Sonntag ein vorläufiges Ergebnis zu veröffentlichen, sind beim Bundesverfassungsgericht mehrere Klagen eingegangen. Das Gericht kündigte dazu eine Entscheidung noch in dieser Woche an.

Im Dresdner Wahlkreis 160 („Dresden I“) war in der vergangenen Woche die Kandidatin der NPD überraschend verstorben. Da bis zur Wahl am Sonntag die notwendigen Arbeiten wie Herstellung und Verteilung neuer Stimmzettel nicht mehr erbracht werden können, war daraufhin durch Landeswahlleiterin Schneider-Böttcher am Freitag eine Nachwahl für den 2. Oktober festgelegt worden. Bundeswahlleiter Hahlen kündigte am selben Tag an, trotz des fehlenden Ergebnisses bereits nach der Wahl am Sonntag ein vorläufiges Ergebnis aus den Resultaten der anderen 298 Wahlkreise zu veröffentlichen. Er begründete dies mit den Bestimmungen des Bundeswahlrechtes. Diese Entscheidung wurde von Rechtsexperten kontrovers diskutiert.

Eine Sprecherin des Karlsruher Gerichts erklärte, dass etwa ein halbes Dutzend Klagen und Eilanträge von Bürgern gegen diese Entscheidung eingegangen seien. In den Klagen werde gefordert, die Veröffentlichung eines vorläufigen Ergebnisses zu untersagen. Eine Entscheidung würde noch in dieser Woche durch den zuständigen Senat gefällt. Als Begründung gaben die Kläger an, dass sie die Gleichheit der Wahl gefährdet sähen. Die 219.000 Dresdner Wähler könnten mit dem Wissen des vorläufigen Ergebnisses die Stimmabgabe zu einer taktischen Wahl nutzen.

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Quellen