Zum Inhalt springen

Neuer Debanking-Schutz in Großbritannien

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Veröffentlicht: 23:30, 30. Apr. 2026 (CEST)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.
Wenn du einen Fehler entdeckst, melde dich bitte auf der Diskussionsseite.

Neuer Debanking-Schutz in Großbritannien
Labour-Regierung erlässt neue Regeln gegen politisch motivierte Kontokündigungen


London (England), 29.04.2026 Nachdem politisch motivierte Kontoschließungen in den USA bereits 2025 verboten wurden, sind nun auch in Großbritannien neue Regeln in Kraft getreten, die Bankkunden besser davor schützen sollen. Im deutschen Sprachraum bleibt politisches Debanking bislang weitgehend unreguliert.

2023 wurde entschieden, den Begriff „Debanking“ ins Collins Dictionary aufzunehmen. Noch im selben Jahr wurde er zu einem der bemerkenswertesten Wörter des Jahres gewählt. Als Definition war ursprünglich vorgesehen: „Handlung, einer Person den Zugang zu Bankdienstleistungen zu entziehen“. Ausschlaggebend für seine Aufnahme ins Wörterbuch war eine Debanking-Welle in Großbritannien, während der unter anderem das Konto des rechten Politikers und Brexiteers Nigel Farage gekündigt wurde und dies zu einer breiten Verwendung des Begriffs führte.

Kontoschließungen wie die von Farage sind nicht mit allein wirtschaftlichen Gründen erklärbar. Unterschieden wird heute gern zwischen „wirtschaftlichem“ und „politischem Debanking“. Eine 2026 erschienene Studie des Cato Institute unterscheidet noch genauer und nennt neben dem „operationalen“ Debanking auch staatliches, politisches und religiöses Debanking, insgesamt also Kontoauflösungen infolge von Erwägungen von Finanzinstituten, staatlichem Druck, politischer Positionen der Klienten oder religiöser Diskriminierung.

Politisches Debanking wird auch im deutschen Sprachraum zunehmend problematisiert. 2025 stellten in Deutschland und Österreich die beiden rechten Parteien FPÖ und AfD Anträge auf ein Verbot politisch motivierter Kontokündigungen. Ab 2024 beklagten zudem verschiedene linke Organisationen entsprechende Kontoschließungen, darunter die Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost, der trotzkistische Mehring-Verlag, der Journalist Hüseyin Doğru sowie Organisationen wie die Deutsche Kommunistische Partei, die Rote Hilfe und 2026 der VVN-BdA.

Beobachter sehen dabei zwei Muster: Zum einen gewinnt in Europa das Phänomen eine transnationale Dimension; insbesondere, da Kontokündigungen zunehmend auf politische Maßnahmen in den USA zurückzuführen sind. Zum anderen verschwimmen die Grenzen zwischen wirtschaftlichem und politischem Debanking: Banken, denen politisches (oder religiöses) Debanking vorgeworfen wird, gaben wiederholt stattdessen ökonomische oder quasiökonomische Gründe wie besonders „Reputationsschäden“ als entscheidungsleitende Hintergründe an. Ins Ökonomische gewendet fand das Wort denn auch schließlich Eingang ins Collins Dictionary: „Praxis im Bankenwesen, finanzielle Risiken durch Schließung eines Kundenkontos zu minimieren.“

Paradigmatisch ist hier der Fall der Roten Hilfe. Dieser kündigten die Göttinger Sparkasse und die Genossenschaftsbank GLS Konten. Hintergrund war unter anderem, dass in den USA eine Sammelbezeichnung „Antifa-Ost“ auf die nationale Sanktionsliste gesetzt worden war, unter der verschiedene Gruppen zusammengefasst werden – darunter auch Gruppen, deren Mitglieder von der Roten Hilfe finanziell unterstützt worden waren. Bei einem Verfahren vor dem Landgericht Göttingen argumentierte die Sparkasse dabei mit gestiegenen Sorgfaltspflichten, einer veränderten Risikobewertung sowie möglichen Reputationsschäden infolge dieser US-amerikanischen Maßnahme.

Auch diese quasiökonomische Begründung erklärte das Gericht im Januar 2026 für unzulässig und verpflichtete die Sparkasse einstweilig zur Weiterführung des Kontos. Auf die politische Dimension des Debanking-Vorgangs ging das Gericht dabei allerdings gar nicht genauer ein, sondern blieb – so beobachtet der Jurist Simon Simanovski – ebenso wie die Bank in seiner Argumentation ganz auf der wirtschaftlichen Ebene.

In den USA erließ Präsident Donald Trump bereits im August 2025 unter dem Titel „Guaranteeing Fair Banking for all Americans“ einen Exekutiverlass, der politisch oder religiös motivierte Kontoschließungen untersagt, entsprechende Praktiken unter behördliche Sanktionen stellt und außerdem den bis dahin auch in den USA zulässigen Debanking-Grund „Reputationsschaden“ abschafft. Auch in Großbritannien bestand bereits ein Diskriminierungsverbot beim Zugang zu Bankdienstleistungen. Seit Dienstag verpflichten nun neue Regeln Finanzinstitute zusätzlich, Kontoschließungen mindestens 90 Tage im Voraus anzukündigen und schriftlich zu begründen. Laut Regierung soll Betroffenen damit die Anfechtung von Entscheidungen ermöglicht werden.

In Österreich wurde der erwähnte Gesetzesantrag der FPÖ bereits abgelehnt. In Deutschland erklärte zuletzt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke zu politischem Debanking in Deutschland infolge von US-Sanktionen, diese gälten zwar nur in den USA; Banken könnten sie aber aus „geschäftspolitischen Gründen“ dennoch berücksichtigen. Entscheidungen über Geschäftsbeziehungen lägen grundsätzlich in der Verantwortung der Kreditinstitute. Der Staat hätte demnach hier keine Weisungsbefugnis. Dies hat zur Folge, dass politisches Debanking in den USA und Großbritannien zunehmend eingeschränkt wird, im deutschen Sprachraum dagegen weiterhin möglich bleibt – während gleichzeitig das Phänomen durch seine transnationale Dimension an Bedeutung gewinnt, da politische Maßnahmen gerade in den USA auch zu Kontokündigungen in Deutschland führen können.

(DaWalda)

Quellen