Ministerin Giffey will gegen erneute Überprüfung ihrer Doktorarbeit klagen

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Franziska Giffey

Berlin (Deutschland), 19.11.2020 – Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will gegen eine von der Freien Universität Berlin angekündigte zweite Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Verleihung ihres Doktortitels Rechtsmittel einlegen. Im vergangenen Jahr hatte die Universität aufgrund von öffentlich vorgetragenen Plagiatsvorwürfen eine Überprüfung vorgenommen, um festzustellen, ob die Autorin gegen die im Wissenschaftsbetrieb gängigen strengen Regeln bezüglich der Trennung eigener Beiträge von zitierten Arbeiten anderer Autoren verstoßen habe. Die Universität kam damals zu dem Schluss, es habe durchaus Verfehlungen gegeben, deren Ausmaß sei allerdings nicht gravierend genug, um die Verleihung des Doktortitels rückgängig zu machen, weshalb eine „Rüge“ verhängt wurde. Eine solche Rüge ist allerdings in der Promotionsordnung der Universität als Ergebnis einer solchen Prüfung garnicht vorgesehen, weswegen in der Öffentlichkeit Kritik an der Entscheidung geäußert wurde, die in der Suggestion kulminierte, Giffey sei aufgrund ihrer politischen Funktion von der angeblich eigentlich notwendigen Entziehung des Doktortitels verschont worden.

Wegen der laufenden ersten Überprüfung im vergangenen Jahr verzichtete Frau Giffey darauf, sich um den Posten des Bundesvorsitzenden der SPD mitzubewerben. Als sich nun aufgrund der Kritik eine nochmalige Überprüfung andeutete, verzichtete Giffey öffentlich auf die weitere Verwendung des Doktortitels. Giffey möchte sich in diesem Jahr gemeinsam mit dem Fraktionsvorsitzenden der SPD im Abgeordnetenhaus von Berlin, Raed Saleh, um den Vorsitz in der Landespartei und damit indirekt auch um die Spitzenkandidatur für die Abgeordnetenhauswahlen 2021 bewerben, die einer Bewerbung um des Amt des regierenden Bürgermeisters (Ministerpräsidenten) gleichkommt.

Hintergrund der Klage gegen die erneute Prüfung in Verbindung mit dem Verzicht auf die Verwendung des Titels dürfte sein, dass Frau Giffey die Angelegenheit gerne ad acta legen möchte; ansonsten wäre sie schließlich schon gegen die Rüge vorgegangen. In den vergangenen Jahren mussten bereits der Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) und die Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) zurücktreten, nachdem bekannt geworden war, dass deren Doktorarbeiten den gegenwärtig geltenden Zitiervorschriften nicht entsprochen hatten.

Quellen[Bearbeiten]