Kopftuchverbot in Bayern ist nicht verfassungswidrig

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Artikelstatus: Fertig 23:46, 15. Jan. 2007 (CET)
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München (Deutschland), 15.01.2007 – Das bayerische Verfassungsgericht hat am heutigen Montag die Popularklage der Islamischen Religionsgemeinschaft gegen das Kopftuchverbot abgewiesen. Damit dürfen muslimische Lehrerinnen auch in Zukunft in bayerischen Schulen kein Kopftuch tragen.

Die Islamische Religionsgemeinschaft, ein Verein mit Sitz in Berlin, hatte gegen das am 11. November 2004 mit den Stimmen der CSU-Mehrheit verabschiedete Gesetz geklagt, weil sie darin eine massive Beeinträchtigung der Religionsfreiheit der Muslime sah. Außerdem verletze das Gesetz den Grundsatz der Gleichbehandlung, da das Gesetz zwar allgemein das Tragen äußerlich sichtbarer religiöser Symbole und Kleidungsstücke verbietet, die Ordenstracht von Nonnen jedoch ausgenommen ist. Der Verein hielt das Gesetz daher für verfassungswidrig.

In der Urteilsbegründung beriefen sich die Richter auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2003, in dem entschieden worden war, dass für ein Kopftuchverbot eine gesetzliche Regelung in den einzelnen Bundesländern notwendig sei. Diese gesetzliche Grundlage habe der Freistaat Bayern geschaffen. Zudem müsse das Recht auf die freie Ausübung der Religion im Kontext mit anderen verfassungsmäßig geschützten Rechten gesehen werden und auch die Religionsfreiheit von Schülern und Eltern beachtet werden, die die von der Lehrkraft zum Ausdruck gebrachte Überzeugung nicht teilen.

Der bayerische Lehrerinnen und Lehrer-Verband (BLLV) und das bayerische Kultusministerium begrüßten die Entscheidung. So sagte der Präsident des BLLV, Albin Dannhäuser: „Schulen müssen Orte sein, an denen Toleranz und gegenseitiger Repekt gelebt werden.“

Das Tragen eines Kopftuches ist muslimischen Lehrerinnen außer in Bayern auch in mehreren anderen Bundesländern verboten. Als erstes Bundesland verabschiedete Baden-Württemberg Anfang Juni 2004 ein neues Schulgesetz, in dem das Tragen des Kopftuchs gesetzlich untersagt war. Dieser Regelung widersprach aber im Juli 2006 das Stuttgarter Verwaltungsgericht mit der Begründung, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt werde, da die Ordenstracht für Nonnen weiterhin erlaubt sei. Eine Stuttgarter Grund- und Hauptschullehrerin darf nun weiterhin im Unterricht ihr Kopftuch tragen. Als bisher letztes Bundesland verabschiedete Nordrhein-Westfalen ein Kopftuchverbot. Berlin erließ das strikteste Gesetz, dort sind auch christliche und jüdische religiöse Symbole verboten.

Quellen