Katastrophen-Warnungen bundesweit verfügbar

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Veröffentlicht: 21:27, 7. Feb. 2019 (CET)
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Deutschland, 07.02.2019 – Ab sofort kann das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) erstmalig in ganz Deutschland per Mobilfunk warnen, wobei je nach Region eines der Mobiltelefonprogramme NINA oder KATWARN verwendet wird.

Die Bürger erreichen diese Meldungen unter folgenden Voraussetzungen:

  • Sie benutzen ein Mobiltelefon mit dem Betriebsystem Android oder iOS.
  • Sie haben die Anwendung KATWARN oder NINA installiert.
  • Die Anwendungen wurden richtig konfiguriert ("Schutzengel" aktivieren, Ortung und Benachrichtigung erlauben etc.).
  • Das Mobiltelefon muss Anwendungsbenachrichtigungen akustisch oder optisch melden.
  • Das Mobiltelefon muss eine aktive Verbindung zum Internet haben.
  • Das Mobiltelefon muss einen ausreichend geladenen Akku haben.


Auch auf der alarmierenden Seite muss für eine schnelle Warnung alles richtig funktionieren:

  • Bei der letzten größeren "Warnlage" gab es vielfach keine Warnungen, weil das Warnsystem wegen Überlastung zusammenbrach.
  • Im Katastrophenfall fallen Mobilfunknetze erfahrungsgemäß früher aus als andere Kommunikationssysteme.
  • Mobilfunksendeanlagen schalten bei Stromausfall den Internet-Datenverkehr ab, um so Strom zu sparen, so dass Telefon und Notruf so lange wie möglich verfügbar bleiben. Daher können im betroffenen Sendegebiet keine Warnungen mehr über die Anwendungen zugestellt werden, wenn ein Telefon keine andere Verbindung zum Internet als den Mobilfunk hat.

Japan, die USA und die Niederlande nutzen für Warnungen die Mobilfunktechnik Cell Broadcast. Dieses funktioniert auf nahezu jedem Mobiltelefon des GSM-Standards, also auch auf älteren Geräten, z.B. auf Ersatz- und Notfall-Mobiltelefonen. Cell Broadcast funktioniert insbesondere auch ohne Internetverbindung. Cell-Broadcast-Warnungen lassen sich regional begrenzen, ohne dass das Empfangsgerät eine Ortungsfunktion bräuchte. In Österreich gibt es eine nahezu flächendeckende Sirenenwarnung; für die Erstwarnung ist dort also nicht einmal ein Gerät nötig. Warnungen per Cell Broadcast sind in Österreich zur Umsetzung eines EU-Beschlusses noch für 2019 geplant. Der Beschluss verpflichtet alle EU-Staaten, bis zum 21. Juni 2022 den auf Cell-Broadcast-Technik aufbauenden, ohne empfängerseitig extra zu installierende Anwendungen funktionierenden EU-Alert einzuführen.


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Quellen[Bearbeiten]