Iserlohn: Mutmaßlicher Täter im Doppelmordfall freigesprochen

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Artikelstatus: Fertig 16:57, 1. Dez. 2006 (CET)
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Gebäude des Landgerichtes Hagen

Iserlohn (Deutschland), 01.12.2006 – Im Mordprozess gegen den mutmaßlichen Täter im Doppelmord von Iserlohn hat das Landgericht Hagen den Angeklagten am 10. November freigesprochen. Begründung der Richter: Mangel an Beweisen.

Gegenstand war der Vorgang eines so genannten Ehrenmordes. Die Anklage hatte behauptet, dass die Wiederherstellung der Familienehre das Tatmotiv gewesen sei. Am Silvesterabend 2005 soll ein 38-jähriger Türke die ehemalige Partnerin seines Bruders und ihren 23-jährigen neuen Freund mit Kopfschüssen getötet haben.

Die Tat passierte in Iserlohn nahe der Wohnung des 23-Jährigen. Mit einer Wollmütze maskiert soll der Täter auf die Frau zugelaufen sein und nach einer Beschimpfung mit einer halbautomatischen Pistole jeweils zweimal auf die Opfer geschossen haben. Danach sei er geflüchtet. Beide starben sofort an den Folgen der Schüsse. Ein 19-jähriger Verwandter des Freundes überlebte einen Kopfdurchschuss schwer verletzt. Die Tatwaffe blieb bisher unentdeckt. Die deutsche Freundin hatte sich von dem Bruder des jetzt Freigesprochenen getrennt und ihm den Zugang zu dem gemeinsamen zweijährigen Sohn verwehrt.

Drei Wochen vor dem Mord war es zwischen den Familien des mutmaßlichen Täters und des 23-jährigen Opfers zu einem gewalttätigen Zwischenfall gekommen, bei dem eine Schlägerei ausgebrochen war und auch Eisenstangen benutzt worden waren.

Der Beschuldigte wies zum Auftakt des Prozesses eine Beteiligung zurück und verwehrte weitere Angaben. Der Vorwurf einer Tatbeteiligung des 38-Jährigen konnte auf Grund eines Gutachtens, in dem gefundene Schmauchspuren untersucht worden, nicht zweifelsfrei bestätigt werden, obwohl diese an Händen und an der Kleidung des 38-jährigen Türken gefunden wurden.

Nach dem Prozess sprachen die beiden Anwälte des Angeklagten von einem „guten, ausgewogenen und richtigen Urteil“, wohingegen die Anwältin der als Nebenklägerin beteiligten Eltern Revision gegen das Urteil einlegen wollte. Die Staatsanwaltschaft geht weiterhin von einer Tatbeteiligung aus dem Umkreis des jetzt Freigesprochenen aus und hofft, dass „Zeugen, die unter der Last ihres Gewissens zusammenbrechen“, zu neuen Erkenntnissen führen. Neue Ermittlungsansätze sind bisher nicht bekannt.

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Quellen