Gelsenkirchen: Bundesverfassungsgericht erlaubt NPD-Kundgebung

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Artikelstatus: Fertig 10:45, 10. Juni 2006 (CEST)
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Gelsenkirchen / Jena (Deutschland), 10.06.2006 – Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Freitag in einer Eilentscheidung den für heute geplanten NPD-Aufmarsch in Gelsenkirchen genehmigt und damit das Demonstrationsverbot des Oberverwaltungsgerichtes Münster aufgehoben, das gab eine Sprecherin bekannt. Die Gründe für diese Entscheidung wird das Gericht in den kommenden Wochen nachreichen.

Das Gericht in Münster hatte der rechtsextremen Partei den Aufmarsch aus Gründen der Sicherheit untersagt und verwies auf eine unmittelbare Gefahr im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland. Zuvor hatte schon die Gelsenkirchener Polizei die Durchführung der Demonstration untersagt. Polizeipräsident Rüdiger von Schoenfeldt sagte: „Wir dulden keinen Fremdenhass“ und sprach von einer nachhaltigen Schädigung des Ansehens der Bundesrepublik. Zwischenzeitlich wurde das Verbot auf unterster Verwaltungsgerichtsebene aufgehoben.

Einer der Organisatoren des Festes: der stellvertretende NPD-Landesvorsitzende von Thüringen Ralf Wohlleben

Ob das ebenfalls für heute geplante Fest der Völker im thüringischen Jena stattfindet, ist jedoch noch ungewiss, nachdem das Oberverwaltungsgericht in Weimar ein Verbot des Verwaltungsgerichtes Gera bestätigt hatte. Die Stadtverwaltung Jena hatte sich schon am 30. Mai gegen diese Veranstaltung ausgesprochen mit der Begründung, dass zu viele Polizeikräfte wegen der Fußball-Weltmeisterschaft gebunden seien. Die Anwältin der Organisatoren räumt einem Gang zur nächst höheren Instanz wenig Chancen ein. Darum wird des Fest wahrscheinlich ausfallen.

Das europaweite Treffen von Mitgliedern rechtsextremer Gruppierungen, das 2005 erstmalig in Jena stattfand und von dem wegen Körperverletzung vorbestraften Jenenser Ralf Wohlleben angemeldet wurde, sollte bis 2015 regelmäßig in der Universitätsstadt durchgeführt werden. Geplant waren mehrere Reden und Bandauftritte. Im letzten Jahr musste der Veranstaltungsort spontan gewechselt werden, nachdem Gegendemonstranten den ursprünglichen Treffpunkt besetzt hielten.

Die NPD-Zentrale in Berlin war Schauplatz einer Durchsuchung von Polizei und Staatsanwaltschaft. Dabei beschlagnahmten die Beamten 3.000 WM-Spielpläne, mit denen die Partei nach Meinung des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) fremdenfeindliche Stimmung verbreiten wollte. Zuvor war einer einstweiligen Verfügung des DFB stattgegeben worden. Es war der zweite solche Spielplan, den die Polizei aus dem öffentlichen Verkehr gezogen hat.

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Quellen