Diskussion:Verkehr: Licht am Tag in Österreich nun Pflicht

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Prüfung[Bearbeiten]


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Titel[Bearbeiten]

Der Titel klingt ein bisschen komisch: Tageslicht ist nach meinem Sprachgefühl das Licht, was die Sonne tagsüber zu uns auf die Erde wirft. Vielleicht sollte man den Artikel verschieben. Außerdem besagt der Artikel, dass es schon vorher Pflicht war, aber ab heute Strafen gezahlt werden sollen. Gruß -- 172.182.107.203 12:27, 15. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]

Zumindest den Titel habe ich, denke ich, etwas verbessert. So wird klar, worum es geht. Ich denke, die Formulierung ist ganz OK. Wenn es vorher nicht bestraft wurde, war es nicht wirklich "Pflicht". —da Pete (ばか) 13:51, 15. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Pflicht war es schon, aber es wurde dann von einigen Leuten nicht beachtet. Aber vielleicht soll der Titel ja auch zum Weiterlesen animieren... Gruß -- 172.177.232.191 18:05, 15. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]

Einspruch[Bearbeiten]

Letzter Teil des letzten Satzes durch keine der beiden Quellen entdeckt. Ich ändere das nun ab. --172.176.154.6 19:57, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]

Ja, am besten den letzten Satz entfernen. Dann ist der Einspruchsgrund beseitigt. --sonicR 19:59, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich hätte es ja so rausgenommen, aber wie ich die Leute hier kenne, wäre bei meinem Glück mit Sicherheit irgendjemand hier vorbeigekommen und hätte es reverted. :-( Hab's nun rausgenommen. Viele Grüße --172.176.154.6 20:02, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja, das wäre wahrscheinlich passiert. Wobei der Artikel in der Form gar nicht veröffentlicht werden hätte sollen, denn es stand unübersehbar in der Prüfungsvorlage, dass etwas mit dem Inhalt und den Quellen nicht in Ordnung ist. Gruß -- Nachrichtenschreiber2 21:51, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Nachrichtenschreiber2, der unangemeldete Benutzer hat das Problem erkannt, als der Artikel bereits veröffentlicht war und daraufhin den Kommentar in die Prüfvorlage geschrieben. Ich habe vor dem Veröffentlichen geprüft, ob eine URV vorliegt, dass ein Satz nicht durch die angegebenen Quellen belegt war ist mir nicht aufgefallen. Da habe ich zu oberflächlich geprüft, sorry. Aber die IP war sehr aufmerksam. --sonicR 22:03, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Falsch. Der Kommentar, dass etwas nicht stimmt, war bereits vor der Veröffentlichung in der Prüfvorlage gestanden. Der Eintrag stammte vom --172.177.174.174 19:40, 16. Apr. 2006 (CEST) - Gruß -- Nachrichtenschreiber2 22:11, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Entschuldige, du hast recht. --sonicR 22:14, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ist okay. War mir nur aufgefallen. Jetzt passt ja alles. Gruß -- Nachrichtenschreiber2 22:17, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja, nun ist alles in (bester) Butter. :-) Viele Grüße --172.178.144.183 22:21, 17. Apr. 2006 (CEST)[Beantworten]

Änderung der Regelung lt. IP 62.47.14.37[Bearbeiten]

Die Lichtpflicht wurde zum 01.01.2008 wieder abgeschafft. IP 62.47.14.37 auf der Artikelseite; von der Artikelseite nach hier übertragen, --Angela H. 10:25, 24. Nov. 2008 (CET)[Beantworten]