Diskussion:Urteil im Fall des kleinen Kevin aus Bremen: 10 Jahre Haft für den Ziehvater

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Artikelkonzept[Bearbeiten]

Geplant ist ein Artikel zur Urteilsverkündung im Fall des zweijährigen Kevin aus Bremen.

Stichworte[Bearbeiten]

  • Das Urteil
  • Verhalten des Angeklagten während des Prozessverlaufs
  • Aus der Begründung
  • Abriss der zweijährigen Leidensgeschichte des Jungen
  • Kritik am Urteil

Quellen[Bearbeiten]

Statusprotokoll[Bearbeiten]

Kommentare und Hinweise[Bearbeiten]

...

Ich nehme an, die Staatsanwaltschaft ist bei ihrem Antrag auch von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen, da sie sonst eine lebenslange Freiheitsstrafe hätte beantragen müssen? --Conspiration 23:33, 5. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]

Davon steht nichts in den Quellen. Die Staatsanwaltschaft plädierte auf Mord und forderte 13 Jahre Haft. Gruß --Wolf-Dieter 21:58, 6. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Müsste man aber rausfinden können. 13 Jahre sind jedenfalls normalerweise für Mord nicht vorgesehen. --Conspiration 00:42, 7. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Hab's gefunden. Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Drogenabhängigkeit des Angeklagten verminderte Schuldfähigkeit angenommen. Quelle: Netzeitung: Staatsanwalt will Bremer Ämter verklagen (03.06.2008) Gruß --Wolf-Dieter 12:42, 7. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank! Speichere dir das mal, falls das in Revision geht (dann kannst du das als Quelle nehmen). --Conspiration 03:11, 8. Jun. 2008 (CEST)[Beantworten]