Diskussion:Ungeachtet scharfer Kritik: Die CDU/CSU-Fraktion stellt sich hinter die geplante Verschärfung der Sicherheitsgesetze

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Originäre Berichterstattung[Bearbeiten]

Hier die Antwort (vom 10.04.07) auf einen von mir gestellten Fragekatalog

Gesetzesinitiative des Bundesinnenministers zur Anpassung der Sicherheitsgesetze
Dr. Hans-Peter Uhl MdB, Innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion


Der Bundesinnenminister und die CDU/CSU-Fraktion wollen einige Sicherheitsgesetze den Anforderungen der Zeit entsprechend anpassen. Dazu gehören neue Rechtsgrundlagen für Telefonüberwachung, Online-Durchsuchungen und die Nutzung von Mautdaten. Es geht nicht darum, mit der Forderung nach neuen Befugnissen für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr den Menschen Angst vor Terrorismus einzujagen. Auf der anderen Seite dürfen wir die allgemeine Bedrohung durch den internationalen Terrorismus jedoch nicht bagatellisieren. Auch das Ausmaß grenzüberschreitender Kriminalität, z.B. im Menschen- und Drogenhandel, darf nicht wegdiskutiert werden.
Entscheidend ist, dass Terroristen und Kriminelle sich die Errungenschaften des technischen Fortschritts selbstverständlich zunutze machen. Auf diesen Wettlauf müssen wir uns einlassen, damit die Sicherheitsbehörden technologisch nicht abgehängt werden. Und wenn sich Kommunikation zur Planung von Anschlägen oder Verbrechen im Internet abspielt, brauchen wir hier einfach entsprechende Überwachungsmöglichkeiten. Eingriffe in die Grundrechte – das haben auch die Obersten Richter festgestellt – sind zulässig, wenn sie zur Verbrechensbekämpfung notwendig sind. Das gilt auch für präventive Maßnahmen der Telefon- bzw. Internetüberwachung. Es kommt nur darauf an, dass sie nicht auf bloße Vermutung hin erfolgen, sondern wenn Tatsachen den Verdacht rechtfertigen. Außerdem müssen alle erhobenen Daten einem Richter vorgelegt werden, der sie auf ihre Verbrechensrelevanz überprüft. Somit sehe ich im „Richterband“ nicht eine Umgehung, sondern eine geeignete Umsetzung der Rechtsprechung der BVerfG.
Es gibt geeignete Wege, verfassungskonform vorzugehen ohne dass sich der Staat dumm stellt und Verbrecher verschont. Diese Wege müssen wir gewissenhaft erkunden und dann konsequent beschreiten. Schließlich ist es die Pflicht des Verfassungsstaats, seine Bürger im Rahmen der Gesetze effektiv zu schützen.
Auch für die Mautdaten der Autobahnnutzer gilt: Dass schwere Straftaten wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unaufgeklärt bleiben sollen, leuchtet nicht ein. Wichtig ist auch hier nur eine klare und praktikable Grenzziehung, damit diese Daten nicht am Ende zur Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten verwendet werden.
Präventive Befugnisse für das BKA sind nach umfassender Diskussion im Zuge der Föderalismusreform beschlossen worden. Dementsprechend muss der Gesetzgeber dem BKA auch das zugehörige Instrumentarium liefern. Wenn der Gesetzentwurf vorliegt, wird auch mit den Ländern die Aufgabenteilung intensiv zu besprechen sein.
Die Speicherung von Fingerabdrücken bei den Meldebehörden ist ein separates Vorhaben des Bundesinnenministeriums, das nicht zum neuen Sicherheitspaket gehört. Dass die Öffentlichkeit hier eine Verbindung herstellt, ist verständlich. Es geht jedoch nicht darum, diese Daten bundesweit zu vernetzen und zur Gefahrenabwehr zentral abrufbar zu machen. Der Hintergrund ist ein anderer: Ich bin für ein bundesweites zentrales Einwohnerregister, damit wir endlich verlässliche Zahlen über die Einwohner der Bundesrepublik und die regionalen Entwicklungen bei An- und Abmeldungen bekommen. Zugleich bin ich für die Speicherung der Fingerabdrücke, schon allein um fehlerhafte Ausstellungen von Ausweispapieren im Nachhinein aufklären zu können. Rechtlich und technisch könnte man die bundesweite Vernetzung dieser zusätzlichen Daten mit Sicherheit zuverlässig beschränken.

Gruß Sean Heron 10:26, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Artikel[Bearbeiten]

Wer nicht aus der Vergangenheit lernt...[Bearbeiten]

Zitat oben: einige Sicherheitsgesetze den Anforderungen der Zeit entsprechend anpassen

Siehe dazu folgendes Zitat aus w:Polizeistaat, Abschnitt Nationalsozialismus. Zitat: Gesetze, die angeblich zum „Schutz von Volk und Staat“ dienen sollten, beschränkten massiv die verfassungsmäßigen Grundrechte. In Folge dessen kam es beispielsweise zu Einschränkungen der Pressefreiheit oder Verminderung des Rechts der freien Meinungsäußerung. Willkürliche Durchsuchungen und Beschlagnahmung von Eigentum waren demnach erlaubt und wurden in großer Anzahl durchgeführt. Vielleicht sollte man das mal erwähnen? --Conspiration 13:25, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich verstehe deine Kritik gut, aber wir bräuchten eine Quelle aus der es hervorgeht. Oder wir müssten die beiden Aussagen komplett getrennt nebeneinanderstellen. Btw: Auch wenn ich gut nachvollziehen kann, dass du Schäubles Pläne nicht gerade unterstützt, können wir die Nazi-Vergangenheit sicherlich nicht als Vergleichsmaß heranziehen... da bedarf es wohl noch dem ein oder anderen Gesetz :P Nette Grüße, Tilman 13:29, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mal die Autoren auf Wikipedia nach Quellen fragen? *flüster* Notfalls einen Löschantrag wegen mangelnder Quellen stellen --Conspiration 14:58, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das soll übrigens kein Vergleich jetzt sein, sondern quasi ein Argument, dass Kritiker auch die Geschichte in Erwägung ziehen und daraus die Angst schöpfen, dass es wieder so weit kommt. Ich hoffe, du verstehst, was ich sagen will. (1984 wäre das gleiche für Kritiker, nur fiktional gesehen) --Conspiration 15:26, 12. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]
Jetzt habe ich es gerallt! :-) Nette Grüße, Tilman 14:48, 14. Apr. 2007 (CEST)[Beantworten]