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URV-Frage[Bearbeiten]

Weiß jemand genaueres, wie weit ein eigener Artikel sich noch am Ursprungsartikel halten darf? In diesem Fall hält sich der Wikinews-Artikel nämlich schon sehr stark an den Text der Quelle. Es wird eigentlich nur jeder Satz mehr oder weniger umgefort. Der Aufbau des Textes und auch die Verwendung bestimmter Begriffe ist aber gleich. Ab wann gilt ein selbsterstellter Text als eigene Kreation im Sinne des Urheberrecht? Ich selbst fange erst in vier Wochen an, mich in meinem Studium auf das Urheberrecht zu konzentrieren, weswegen ich die Frage noch nicht selbst beantworten kann. Gruß --Konstantin 18:07, 5. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Hm, du studierst Jura? Ich hab’s nicht studiert, aber man darf einen urheberrechtlich geschützten Text nicht verändern. Als (guter) Wikinewsautor löst man das Problem (und den schlechten Stil), in dem man sich vollständig von der oder den Quelle/n löst. Nur Informationen herausfiltert, kritisch begutachtet, mit anderen Quellen vergleicht. Halt einen eigenen Artikel schreibt, der in Umfang und Struktur gänzlich anders ist, als einer der Quelltexte. Ja, das ist theoretisch und man sieht hier von mir keine praktische Anwendung dessen in Wikinews. :)
Überleg mal, Nachrichtenformate, Zeitungen, etc. bezahlen Nachrichtendienste, um deren Material zu verwenden. Das schließt natürlich auch die unbearbeitete Übernahme, aber auch das Recht, des Veränderns mit ein.
Es gab da mal einen Wikinewsartikel, der sich auf eine Reutersmeldung stützte. Die etwas längere Reutersmeldung enthielt ganz am Ende einen kleinen Absatz zu einem zweiten anderen Ereignis. Der Wikinewsautor hat den Titel umformuliert, Absatz für Absatz umformuliert, aber halt auch den letzten Absatz übernommen (umformuliert). Der Reutersartikel war die einzige „Quelle“ des Wikinewsartikels. Dazu kann ich persönlich sagen, hey, da kann ich doch gleich die Reutersmeldung lesen. Wenn es keine URV ist, schön, jetzt gibt’s einen gemeinfreien Nachrichtenartikel. Wenn’s eine URV darstellt, mist, zwei negative Aspekte.
Man muss sowas auf jeden Fall immer von Fall zu Fall seperat prüfen, um sagen zu können, ob es eine URV ist, oder nicht.
Hm, so viel wollte ich gar nicht schreiben.  :) --Blaite 18:36, 5. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Hast Du Dir Artikel und Quelle einmal angeguckt? Da es hier sehr deutlich ist, dass der Artikel aus genau dieser Quelle stammt würde ich ehrlich gesagt eine URV annehmen. Eine Abwägung was das nun für Nachteile im einzelnen mit sich bringt, dürfen wir bei der Prüfung nicht machen, denn es geht allein um die Frage, ob eine URV vorliegt oder nicht. Egal ob damit evtl. ein guter gemeinfreier Artikel für Wikinews flöten geht. Guck Dir das Teil doch mal bitte an. Gruß --Konstantin 18:43, 5. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Ansonsten:Ja, ich studiere Jura und ab diesem Semester mit Schwerpunkt Urheberrecht. Ich bin mir aber jetzt bereits sicher, dass wir auf jeden Fall besser fahren, wenn wir das Thema URV eher streng als lasch betrachten. --Konstantin 18:47, 5. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Also, ich habe mir mal eben das Urheberrechtsgesetz angesehen und den Wikipedia-Artikel gelesen: Ganz grob gesagt dürfen wir aus bestehenden Artikeln völlig einwandfrei Informationen herausfiltern und diese weiterverwenden, da ein Urheberrecht an Informationen nicht besteht. Ansonsten müssen wir aber stark aufpassen: Formulierungen sowie auch der Aufbau eines Artikels können (!) unter das Urheberrecht fallen. So müssen wir besonders aufpassen, wenn in einem Zeitungsartikel griffige Formulierungen zur Umschreibung eines Problems genutzt wurden. Auch wenn wir diese in einem umformulierten Satz verwenden, könnte dies eine Urheberrechtsverletzung darstellen, sofern die Formulierung einen gewissen Grad geistiger Schöpfung erreicht hat. Dies dürfte bei ungewöhnlichen Formulierungen aber durchaus gegeben sein. Also, Informationen aus fremden Artikeln nutzen, ja, den Ursprungsartikel einfach nur umformulieren, gefährlich, Passagen aus dem Ursprungstext kopieren, auf keinen Fall. --Konstantin 10:02, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Mit Sowas kennt sich Blaite am Besten aus! -- Grimmik 18:24, 5. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Sicher? --Blaite 18:36, 5. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Aber schon. Bisher findest du in Wikinews ausser von dir kaum Erklärungen zum Thema URV. -- Grimmik 18:40, 5. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Einspruch[Bearbeiten]

Ein Artikel, bei dem die URV-Frage nicht geklärt ist, - wie in diesem Fall - siehe oben - kann nicht veröffentlicht werden. Bisher wurde an keiner Stelle bei Wikinews erklärt, dass Umformulieren von Texten einer URV entspricht. Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass 2/3 (wenn nicht sogar mehr) Artikel bei Wikinews „umformulierte“ Texte sind. Eigenerstellte Texte sind die Ausnahme bei Wikinews. -- Forensiker 07:08, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Versteh ich nicht. Setzt Du jetzt einen Einspruch, oder nicht? --Konstantin 09:43, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Hallo Konstantin, der Einspruch im Artikel wurde gesetzt (siehe Hauptseite des Artikels). So wie es aussieht, seit heute morgen schon. Und Forensiker hat auch die Verlinkung auf der Hauptseite rückgängig gemacht. Warten wir einfach noch auf Blaite, und dann müssen wir klären, ob es sich um URV handelt oder nicht. -- Grimmik 13:39, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Konstantin hat weiter oben auch noch einiges geschrieben (nach dem Lesen des UrhG). Ich habe dargelegt, dass das bloße Umformulieren in vielerlei Hinsicht problematisch ist. Ich kann aber nicht sagen (bestimmen), URV, zu leicht umformuliert, keine URV, stark genug „umformuliert“. --Blaite 19:45, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Was verstehst du nicht Konstantin? Der Einspruch ist vorhanden! Die Vorlage Einspruch ist in den Artikel zu setzen, nicht auf die Diskussionsseite. Ich warte nun auf eine definitive Aussage, ob wir umformulierte Texte akzeptieren. Wenn nein, müssten wir sie Löschen wegen URV. Das würde dann aber bedeuten, wir müssten 90 % aller Artikel löschen, denn fast alle Artikel bestehen aus umformulierten Texten. Ich persönlich plädiere für Behalten - da ansonsten Wikinews keine 2.000 sondern nur noch 200 Artikel haben würde. --Forensiker 14:30, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Das "nicht verstehen" beruhte darauf, dass bei mir der Einspruch nicht angezeigt wurde. Wahrscheinlich liegt es aber daran, dass der Unirechner die Seite nicht nochmal neu geladen hat. Deshalb könnt ihr meinen Eintrag einfach vergessen. --Konstantin 09:23, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Öhm, und wenn man alle Artikel löschen müsste, so würden noch so vieles „Schreien“ nach Behalten nichts nützen. Wenn es eine URV ist (enthält), so muss der Artikel (teilweise) gelöscht werden. Wie oben gesagt, kann man es aber nicht einfach so festlegen (bestimmten), ob es eine URV ist. Fakt ist, dass Umformulieren in vielerlei Hinsicht problematisch ist. --Blaite 19:45, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Da hat Blaite recht. Was aber diesen Artikel angeht, werde ich ihn mir nochmal angucken und evtl. umformulieren. --Konstantin 09:23, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich habe jetzt einige Passagen umformuliert und hätte nun keine Bedenken mehr wegen URV. Gruß --Konstantin 10:09, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Ich kann den Einspruch noch nicht entfernen. Die URV-Version besteht noch in der Versionsgeschichte. Kennst du diese Regelung nicht?
Dort steht: „Achtung: Das Überschreiben einer URV mit einer neuen Artikelversion reicht nicht aus, um den Artikel von dieser Liste zu entfernen, da die URV noch in der Versionsgeschichte vorhanden ist.“ Das ist Wikipedia-Regelung. Gleiches trifft sicherlich auch für Wikinews zu. Ich weiss aber nicht, wie das hier in Wikinews gehandelt wird. Ich kann ja nicht einzelne Artikelversionen auf die Seite der Löschkandidaten stellen. -- Forensiker 10:20, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Ah, ok, das wusste ich wirklich nicht. Danke für die Info. --Konstantin 14:29, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Blaite hat die Versionen mit möglicher URV gelöscht. Ich nehme den Einspruch somit heraus. -- Forensiker 14:16, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Umformulierung = URV ?[Bearbeiten]

Ich möchte nochmal den ganz wichtigen Hinweis von Blaite aufgreifen. Wenn wir Umformulierte Texte als URV ansehen, haben wir sogar ein großes Problem. Man kann bestimmte Fakten eben nicht anders darstellen. Dazu aber ein Tipp: 1) Quellartikel durchlesen 2) Darüber nachdenekn, welche 3 wichtigsten Inforationen hat der Quellartikel, 3) (ganz wichtig!) Quellartikel schließen, 4) Neuen Artikel schreiben. Dann kommt es auch nichgt zu URV´s! Grüße --Franz 22:11, 6. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Genau. Es geht halt darum, dass ein Quellartikel sowohl reine Informationen enthält als auch urheberrechtlich geschützte Kreativität, die sich in Formulierungen, in bestimmten Darstellungen des Inhalts oder auch in Verknüpfungen bestimmter Informationen darstellen kann. Dies alles dürfen wir nicht einfach so übernehmen. Jedoch ist die Frage, ab welchem Grad geistiger Schöpfung eine Formulierung oder ein Text urheberrechtlich geschützt ist, in der Rechtswissenschaft und auch in der Rechtsprechung umstritten. Wenn wir aber so vorgehen, wie Franz es beschrieben hat, dann dürften wir nun wirklich keine Probleme bekommen. --Konstantin 09:21, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Wie wollt ihr denn beurteilen, ob es sich um eine Umformulierung handelt oder nicht ? Wenn der Inhalt der gleiche ist, handelt es sich doch immer um eine Umformulierung. Ich verstehe zwar was ihr meint, aber ich kann mir nicht vorstellen, wie ihr das umsetzen wollt. Wie ihr entscheiden wollt, ob es sich um URV handelt oder nicht. -- Forensiker 10:56, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Man wird hier keine formellen Regelungen finden können, sondern muss jeden Artikel einzeln mit der Quelle vergleichen und prüfen ob von dort Formulierungen oder Ideen des Autors übernommen wurden. --Konstantin 14:15, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Flüchtigkeitsfehler[Bearbeiten]

"Eine Woche nach dem veheerenden „Katrina“ ..." ja? 83.129.40.15

Danke, liebe IP-Adresse. Aber wieso korrigierst Du den Fehler nicht einfach? So ist dreimal soviel Arbeit entstanden. --Konstantin 15:00, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Wieder auf der hauptseite[Bearbeiten]

Warum wurde denn der Artikel, der auf den 5.9. datiert ist, heute wieder auf die Hauptseite gestellt und warum erscheint eine alte Version? --Konstantin 17:09, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo Konstantin, in Wikinews gilt immer das Fertigstellungsdatum des Artikels. Und dieser Artikel wurde erst heute in der endgültigen Fassung fertig gestellt. Er hatte ja einen Einspruch wegen URV. Die Verlinkung auf der Hauptseite erfolgt auch mit Fertigstellung = Heute. Ich habe vorhin leider vergessen, das Datum im Artikel umzudatieren, habe ich jetzt aber nachgeholt. Gruß -- Nachrichtenschreiber2 18:02, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Wegen der Version: Im Spezial:Log findest du zwei gelöschte Versionen des Artikels. Vielleicht ist die Version dabei, die du vermisst ? -- Nachrichtenschreiber2 18:02, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Aber macht das denn Sinn? Der Artikel ist doch mittlerweile inhaltlich zwei Tage alt und interessiert niemanden mehr. --Konstantin 20:58, 7. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube, da müssten wir dann aber eher den Sinn unserer fixen Regelung generell überdenken. Die heist dzt. wirklich Fertigstellungsdatum und nicht Erstellungsdatum. Oder wir müssen darüber nachdenken, warum wir 2 Tage brauchen, bis ein Artikel fertig gestellt ist. Von der Handhabung nach der bisherigen Regelung war die Datumsgestaltung von Nachrichtenschreiber richtig. -- Dion 23:17, 7. Sep 2005 (CEST)
Mit der Regelung Fertigstellungsdatum fahren wir bisher sehr gut. Ist der Artikel in Ordnung wird er am gleichen Tag, spätestens am nächsten Tag veröffentlicht. Dauert es länger, hat dies einen bestimmten Grund. Dann ist mit dem Artikel irgendetwas nicht in Ordnung. Dann muss sich der Autor überlegen, warum sein Artikel nicht sofort veröffentlicht werden konnte und die Punkte beim nächsten Artikel besser machen. Wie gesagt, bei einwandfreien Artikeln gibt es kaum Verzögerungen. -- Colepani 11:23, 8. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]