Diskussion:Neuwahlstreit: Bundesverfassungsgericht lehnt Anträge ab

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Hallo Kju, dem BVerfG als Quelle kann man schon trauen. Was anderes machte auch keinen Sinn. Siehe auch Dikussion zu Neuwahlstreit: Verfassungsgericht entscheidet noch diese Woche. Im Zweifel gab es Klagen mit weniger Forderungen, die wurden im Auswasch mit erledigt. Gruß Braunbaer 15:08, 14. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Kjy meint vermutlich, dass es mehrere Antragsteller gegeben habe (hat es auch vielleicht?). Die Mehrzahl "Anträge" im Artikeltitel bezieht sich auf mehrere u.a. hilfsweise gestellte Anträge in dem einen Eilantrag von Elvira Ibraimkulova und ist leicht misszuverstehen. -- Thoken 16:05, 14. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Quelle[Bearbeiten]

Hallo Thoken, Du hast in den Artikel einen Reuters-Artikel als zusätzliche Quelle eingetragen. Ich habe diesen Artikel aber nicht verwendet, weswegen es m.E. nicht korrekt ist, diesen als Quelle anzugeben. -- Kju 17:26, 14. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Ja nun, ich habe ihn gelesen und hinzugezogen, konkret zur Frage, wieviele Anträge beschieden wurden, weil ich nicht sicher bin, die zur Beantwortung dieser Frage richtige Seite des Bundesverfassungsgerichts gefunden zu haben. -- Thoken 17:29, 14. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]