Diskussion:Europäischer Haftbefehl vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt

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Ich vermisse im Artikel das Zitat des inzwischen zusammengestrichenen Artikels 16 (2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden ... --Histio 16:03, 18. Jul 2005 (UTC)

Wer in einem Wiki etwas vermisst, ist herzlich dazu eingeladen, dieses fehlende Teil selbst einzuarbeiten. Wie wäre es damit Histio ? -- Nachrichtenschreiber2 16:11, 18. Jul 2005 (UTC)
Dazu müßte ich das Urteil gelesen haben. Ich würd nur den Auslieferungsartikel dort nur als zentral erwarten und nicht unbedingt den Asylartikel. --Histio 13:05, 19. Jul 2005 (UTC)
An Histio Ich habe jetzt einen Link unter Europäischer Haftbefehl vom Bundesverfassungsgericht für nichtig erklärt hinzugefügt, wo du dir das ganze Gesetz «reinziehen» kannst. Aber es ist m.E. unmöglich, es in Kurzform hier in dem Artikel zu zitieren. Es gibt auch kaum sog. prägnante Stellen, auf die man sich hier beziehen könnte. Das ganze Gesetz mit diesen und jenen Ausnahmebestimmungen umfasst über 80 Paragraphen, wobei einzelne Paragraphen wiederum nur Änderungsformulierungen zu dem ursprünglichen Gesetz enthalten. Mehr ist hier also wohl nicht möglich. --Wolf-Dieter 17:01 MESZ, 2005-07-19
Ich dachte an den anzietierten GG-Artikel 16(2). Acht Worte + X. --Histio
So besser? --Wolf-Dieter 17:37, 19. Jul 2005 (UTC)