Diskussion:Ehemann wurde im Mordfall Bochum-Hordel zu lebenslanger Haft verurteilt

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Inhalt[Bearbeiten]

Also mir gefällt der erste Satz irgendwie nicht. ...den Altenpflege-Azubi Christian A.... Klingt so nach BILD. Kann man nicht einfach ...einen Altenpflege-Azubi... schreiben? Wen interessiert das, dass der Christian A. heißt. Kann uns doch völlig egal sein. Gruß --Konstantin 10:22, 30. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Hallo Konstantin, vielen Dank für deinen Hinweis, werde das gleich mal umändern... viele Grüße, --Hutchinson Hatch 10:26, 30. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Habs umgeändert, hab jetz aber das Problem, dass überall "A." steht... (und nun niemand mehr weiß, was das bedeutet)... soll ich dafür "Der Ehemann" oder "der ANgeklagte" verwenden... magst du mir evtl. dabei helfen ?! --Hutchinson Hatch 10:28, 30. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
Jou, mach ich. Gruß --Konstantin 10:29, 30. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
ich find Deine Änderungen sehr gut... hast recht, jetzt liest sich der Text viel besser.. ;-) dank.. --Hutchinson Hatch 10:47, 30. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Quelle[Bearbeiten]

Die Quelle lässt sich zumindest bei mir nicht aufrufen. Bei der google-Suche habe eine andere Quelle gefunden, die aber teilweise mit anderen Daten arbeitet. Soll ich das dahingehend ändern? Die Quelle ist: http://www3.e110.de/artikel/detail.cfm?pageid=67&id=71063

jepp, ich änder das mal... --Hutchinson Hatch 10:45, 30. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]

Totschlag oder Mord?[Bearbeiten]

Hallo, war es nun Totschlag oder Mord? In der lokalen WAZ-Ausgabe von gestern steht "Lebenslang wegen Mord". Auf der Crime-Quelle habe ich diesbezüglich nichts gefunden.... woher stammt die Info Totschlag und 15 Jahre ? Viele Dank, M.P.

In der Quelle des Arikels steht eindeutig drin, dass es Mord war und dass er zu 15 Jahren verurteilt wurde. -- Color 14:01, 30. Sep. 2005 (CEST)[Beantworten]
"Wer lesen kann ist eindeutig im Vorteil"..:-). vielen Dank.. ich hatte mich wegen der Kategorie Totschlag gewundert (war vorher Mord)... und ich wusste nicht, dass es einen Lebenslang-Unterschied gibt... ich dachte, "lebenslang" heisst 15 jahre, und "lebenslang mit Sicherheitsverwahrung" heisst tatsächlich lebenslange Haft... vielen Dank, und weiter so...