Diskussion:Bund der Steuerzahler legte Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Bundesfinanzhofes ein
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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Wolf-Dieter in Abschnitt Prüfung
Prüfung
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- Urheberrechte: --Wolf-Dieter 22:08, 19. Aug. 2006 (CEST)
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- Inhalt/Neutralität: Die Nachricht kann ich inhaltlich nicht verstehen. Was ist Inhalt des Beschlusses? Grüße --Franz 16:55, 19. Aug. 2006 (CEST)
- Na ja, das bedeutet eigentlich nur, dass der Bundesfinanzhof in einer zurückliegenden Entscheidung keine Zweifel an der Rechtmäßigkeit des „Solis“ hatte, der Bund der Steuerzahler aber schon. Deshalb zieht er jetzt ja auch vor das Bundesverfassungsgericht. Gruß --Wolf-Dieter 22:08, 19. Aug. 2006 (CEST)
- Hmm, wie kann ein Bundesfinanzhof in einem "Beschluss" keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben? Steht das in der Präambel? Oder in einem begleitenden Kommentar? Ein Beschluss ist für mich ein Gesetz oder eine Bestimmung, die aber keine Meinungsäußerung einer Institution zum Gegenstand hat. Da komme ich noch nicht klar mit. Grüße --Franz 10:54, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Nun ja, ich bin kein Jurist. Aber ein Beschluss liegt unterhalb der Ebene eines Urteils. Zum Beispiel in Bezug auf die NPD-Kundgebung in Wunsiedel gab es kein Urteil, sondern einen Beschluss, dass diese Kundgebung zu Recht verboten wurde. Dagegen kann dann auf dem Klagewege weiter prozessiert werden. Gruß --Wolf-Dieter 11:40, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Hier, noch ein Link für dich: Beschluss (Gericht) Gruß --Wolf-Dieter 11:41, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Vielleicht sollten wir dafür eine eigene Kategorie einführen. Bisher haben wir nur die Kategorie:Urteil Gruß --Wolf-Dieter 11:44, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Hier, noch ein Link für dich: Beschluss (Gericht) Gruß --Wolf-Dieter 11:41, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Nun ja, ich bin kein Jurist. Aber ein Beschluss liegt unterhalb der Ebene eines Urteils. Zum Beispiel in Bezug auf die NPD-Kundgebung in Wunsiedel gab es kein Urteil, sondern einen Beschluss, dass diese Kundgebung zu Recht verboten wurde. Dagegen kann dann auf dem Klagewege weiter prozessiert werden. Gruß --Wolf-Dieter 11:40, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Hmm, wie kann ein Bundesfinanzhof in einem "Beschluss" keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit haben? Steht das in der Präambel? Oder in einem begleitenden Kommentar? Ein Beschluss ist für mich ein Gesetz oder eine Bestimmung, die aber keine Meinungsäußerung einer Institution zum Gegenstand hat. Da komme ich noch nicht klar mit. Grüße --Franz 10:54, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Rechtschreibung: --Wolf-Dieter 13:02, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Interwiki: --Wolf-Dieter 13:02, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Formate: --Wolf-Dieter 13:02, 20. Aug. 2006 (CEST)
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- Kurzartikel: --Wolf-Dieter 13:02, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Artikeldatum + Text im Artikel: --Wolf-Dieter 13:02, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Artikelstatus: Fertig: --Wolf-Dieter 13:02, 20. Aug. 2006 (CEST)
- Eintrag auf Hauptseite/Kategorie:Veröffentlicht: --Wolf-Dieter 13:02, 20. Aug. 2006 (CEST)
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