Diskussion:Bericht über Bespitzelung von Journalisten durch Bundesnachrichtendienst veröffentlicht

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Mindeststandards: W-Fragen[Bearbeiten]

  • Wer hat? -- das parlamentarische kontrollgremium
  • Was getan? -- den bericht über die bespitzelung von journalisten veröffentlicht
  • Wann? -- am 26. mai
  • Wo? -- Berlin, aber eigentlich irrelevant
  • Wie? -- halt veröffentlicht (internet)
  • Warum? -- auf den druck der öffentlichkeit, presse und der parlamentarischen opposition hin

Prüfung[Bearbeiten]

Benutzer, die „Texte bzw. Inhalte“ in den Artikel einbringen, sollten die ersten drei Punkte bitte nicht prüfen.


⇒ Tipps zur Prüfung: Hilfe:Prüfung


Weblink[Bearbeiten]

Wenn jemand etwas Lesestoff brauchen sollte: Hier ist die zur veröffentlichung bestimmte Fassung des Berichts (179 Seiten). --sonicR 19:54, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Lol: "etwas" Lesestoff :-) Tilmandralle 19:55, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Eine weitere Quelle: https://www.bundestag.de/aktuell/pkg/index.html (Parlamentarisches Kontrollgremium veröffentlicht Bericht über BND-Aktivitäten)


Ich hatte die Seite des Bundestages als Quelle drin, wurde aber entfernt, da es eine pseudo-Quelle war. Ich hab es leider nicht mehr in Erinnerung, aber ich meine Artikel gesehen zu haben, bei denen es neben Quellen auch noch den Abschnitt "Weblinks" gab. Liege ich damit richtig? --Skyman gozilla 22:43, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich finde, du solltest den Link besser als Quelle wieder einfügen und einen kurzen Text dazu. Dann ist es keine Pseudoquelle mehr. -- Color 22:45, 26. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Habs wieder reingemacht. Ist das so in Ordnung? --Skyman gozilla 01:47, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Nein, das war leider eine Pseudoquelle. Aus dieser Quelle wurde kein Text in den Artikel eingefügt. -- Genius 10:10, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe nachträglich Informationen aus der Quelle entnommen. Hoffe, dass sie jetzt stehen bleiben kann. Gruß, Tilmandralle 10:13, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Das Einfügen deines Textes erfolgte nachträglich. Zum Zeitpunkt als Benutzer Skyman die Quelle eingefügt hatte, war es eine Pseudoquelle. Jetzt ist es ok. -- Genius 10:32, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Ja, du hast Recht. Der Artikel ist schon ganz nett geworden, hmm ? :-) Tilmandralle 10:44, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja, der Artikel ist gut geworden. Er könnte bald veröffentlicht werden. --sonicR 12:04, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Stellungnahme Bundesregierung[Bearbeiten]

http://www.bundesregierung.de/-,413.1008196/artikel/Stellungnahme-der-Bundesregier.htm

Artikelstatus:Fertig[Bearbeiten]

sorry, aber der artikel ist fertig. die erste änderung war noch o.k. die zweite ist wirklich eine inhaltliche. deshalb bitte ich dich, Eike, den Artikel so zu lassen. Gruß, Tilmandralle 16:44, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Die Formulierung ist nicht neutral. Kann ich das einfach ändern oder nur über Einspruch? Es geht nur um 1 Wort. -- Eike 16:49, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Das ist eine neutrale Formulierung. Es sind unangenehme Fragen, die sich der BND gefallen lassen muss. Wenn du darauf bestehst, das Wort zu ändern, musst du wohl einen Einspruch reinstellen. Das würde aber ziemlich viel Arbeit kosten. Ich bin dafür, dass wir das ohne Einspruch abhandeln. Tilmandralle 16:54, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
"unangenehme Fragen" findest du in jedem seriös recherchierten Artikel. Schließlich wollen einige Politiker sogar einen Untersuchungsausschuss, die Bundesregierung muss den damaligen und heutigen BND-Chef in Schutz nehmen, sind das nicht alles "unangenehme" Sachen, die da auf den BND zukommen? Tilmandralle 16:55, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Hier geht es um Fragen. Ob unangenehm oder nicht unangenehm ist eine nichtneutrale Wertung. Es tut dem Artikel keinen Abbruch, nichtneutrale Worte zu entfernen. Danke für die Antwort u. Gruß -- Eike 16:58, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Also 1) bin ich für die Version mit dem Wort "unangenehm", 2) finde ich diesen Einspruch nicht sonderlich produktiv und 3) werde ich mich natürlich dem Mehrheitsvotum beugen. Tilmandralle 17:01, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Also eigentlich muss der Einspruch jetzt erstmal diskutiert werden. Den Artikelstatus ganz zurück auf "Im Entstehen" zu setzen, ist meiner Meinung nach nicht ok. Du hast Einspruch erhoben, also wird der auch diskutiert. Tilmandralle 17:05, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Mein Vorgehen war lt.Regelung okay. Es gibt keine gegenteiligen Vorschriften - zumindest mir nicht bekannt. Auch dass ich den "Im Entstehen" nicht setzen durfte, steht nirgends. Gruß -- Eike 17:08, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Wenn ein Artikel fertig ist, muss Einspruch gesetzt werden. Tilmandralle 17:35, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Inhaltlich mein Votum nach wie vor: Das Wort "unangenehm" ist nicht neutral. Das ist eine Bewertung. -- Eike 17:09, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Wenn "unangenehm" für dich nicht okay ist, müssen wir auch über die Formulierung "fragwürdige BND-Aktivitäten" reden. Solche Formulierungen findest du aber häufig, auch bei wikinews. Gruß Tilmandralle 17:20, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Hallo Eike, hallo Tilmandralle, ich habe formell Einspruch gesetzt. Ich bin sicher, das kriegen wir aber schnell gelöst. Grüße --Franz 17:35, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
"Unangehme Fragen" halte ich für unproblematisch [1]. Die Kommentare von Oppositionspolitikern, die im Artikel erwähnt werden, belegen diese Aussage. Auch „fragwürdige BND-Aktivitäten“ halte ich für in Ordnung, wobei man den Begriff auch durch "umstrittene BND-Aktivitäten" ersetzen kann. Wären die Aktivitäten nicht fragwürdig, würde es darüber auch keine Diskussionen geben. Die Aussage "ferner wird auf Anordnung der Bundesregierung gegen ehemalige und aktive BND-Mitarbeiter disziplinarisch ermittelt" unterstützt die These, dass es sich um "fragwürdige" oder umstrittene Aktivitäten gehandelt hat. Insofern bin ich dafür, den Einspruch zu entfernen. Der gute Artikel sollte so bald wie möglich wieder veröffentlicht werden. --sonicR 18:07, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Bitte den Einspruch entfernen oder soll hier ein guter Artikel wieder stunden- (oder tagelang) blockiert werden? (Zur Begründung siehe mein Statement weiter unten.) Gruß --Wolf-Dieter 18:20, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ja OK, ich werde Eike ein paar Worte dazu schreiben. Grüße --Franz 18:22, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich habe den Einspruch zwar nur ungern selbst entfernt, aber da mich Colepani auf Wikinews:Meinungsbild/Verfahren bei Einsprüchen hingewiesen hat, denke ich, dass nichts mehr im Wege steht, den Artikel erneut zu veröffentlichen. PS: Das ich selbst nach dem Veröffentlichen noch einen inhaltlichen Edit vorgenommen habe, bitte ich zu entschuldigen. Ich bin müde und habe es einfach vergessen. Gruß Tilmandralle 19:52, 27. Mai 2006 (CEST) [Beantworten]

Das war in diesem Fall okay Tilmandralle. Gruß -- Colepani 20:46, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Position 1: Eike[Bearbeiten]

Hallo Eike, kannst Du hier nochmal deine Position (kurz) zusammenfassen?

Position 2: Tilmandralle[Bearbeiten]

Hallo Tilmandralle, kannst Du hier nochmal deine Position (kurz) zusammenfassen?

"Unangenehm" und "fragwürdig" ist sind von der (meiner) Intention her nicht wertend gemeint, sondern sind deskriptiv. Sie beschreiben, dass sich der BND unangenehmen Fragen gegenübersteht. Denn es sind nicht irgendwelche Fragen; der ganze Vorgang ist brisant. Ich will als Autor zum Ausdruck bringen, dass es eben nicht nur "Fragen" sind, sondern "unangenehme Fragen". Das ist keine Wertung oder Nicht-Neutralität, sondern ein ganz normales Journalisten-Werkzeug. Ohne Beschreibung kann ich den Artikel gleich einstampfen. Deshalb ist diese Formulierung m. E. gerechtfertigt. Tilmandralle 17:34, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]

Ich habe allerdings keine Lust darauf, dass der Artikel jetzt tagelang mit Einspruch in der Gegend rumsteht (falls Eike schon weg ist). Dann schlucke ich die Kröte und wir nehmen Eikes Version. Der Artikel ist so hübsch, der sollte wirklich ohne Einspruch verlinkt sein. Tilmandralle 17:39, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]
Ich bin ebenfalls der Meinung, dass durch die Verwendung des Wortes „unangenehm“ die Neutralität nicht verletzt wird. Das gleiche gilt für das Adjektiv „fragwürdig“. Es sagt lediglich aus, dass die Verfahrensweise des BND nicht mit den gesetzlichen Auflagen und auch mit den Erwartungen der Bevölkerung nicht in Einklang steht und deshalb Fragen auftauchen. Gruß --Wolf-Dieter 17:47, 27. Mai 2006 (CEST)[Beantworten]