Bundesarbeitsgericht lehnt gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit ab

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Artikelstatus: Fertig 08:25, 22. Jan. 2006 (CET)
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Gebäude des Bundesarbeitsgerichts

Erfurt (Deutschland), 22.01.2006 – Am 11.01.2006 hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt per Urteil entschieden, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Lohnzuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt.

Dem Urteil liegt ein Verfahren zugrunde, bei dem ein Tankwart diese Zulage eingeklagt hatte. Er arbeitete auch an den Wochenenden und meinte, für seine Arbeit am Sonntag Zuschläge erhalten zu müssen. Die Forderung unterstrich er durch einen Passus im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Dort steht unter Paragraph 11, Absatz 2, dass in diesen Fällen auch der Paragraph 6, Absatz 5 (ArbZG) Gültigkeit hat. Dieser Paragraph wiederum schreibt eine gesetzliche Zahlung eines Zuschlages für Nachtarbeit an Sonn- und Feiertagen vor.

Quellen