Bürgermeisterwahlen in Lage und Ludwigshafen ohne AfD-Kandidaten
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen. Wenn du einen Fehler entdeckst, melde dich bitte auf der Diskussionsseite. |
Bürgermeisterwahlen in Lage und Ludwigshafen ohne AfD-Kandidaten

Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) / Lage (Lippe) (Nordrhein-Westfalen), 26.08.2025 – Die Bürgermeisterwahl in Lage am 14. September 2025 findet nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden ohne den Kandidaten der Alternative für Deutschland (AfD) statt. Dies entschied die zweite Kammer des Verwaltungsgerichts. Das Verwaltungsgericht bestätigte damit in einem Eilverfahren die Entscheidung des Wahlausschusses der Stadt und des Kreiswahlausschusses im Kreis Lippe, wonach der AfD-Kandidat Uwe Detert nicht zur Wahl zugelassen wurde. Bei der Zurückweisung des AfD-Kandidaten seien dem Gericht keine offensichtlichen Rechtsfehler aufgezeigt worden, die bei eine ordentlichen Wahlprüfungsverfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu einer Ungültigkeitserklärung der Wahl führen würden. Sowohl die Wahlausschüsse der Stadt als auch des Kreise hatten Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Kandidaten. Der Entscheidung des Wahlausschusses lägen vielmehr konkrete Anhaltspunkte zugrunde, die jedenfalls in ihrer Gesamtheit nicht offensichtlich ungeeignet seien, Zweifel daran zu begründen, dass der Kandidat die Gewähr dafür biete, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten, teilte das Gericht in seiner Pressemitteilung mit.
Detert soll in den vergangenen Jahren auf Facebook verfassungsfeindliche Inhalte geteilt habe, darunter seien antisemitische Verschwörungstheorien gewesen und die These, Deutschland sei kein souveräner Staat. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte entsprechende Aussagen Deterts in den sozialen Medien zusammengestellt und dann vor dem städtischen Wahlausschuss den Ausschluss des Kandidaten beantragt.
Wahlbeamte müssen laut nordrhein-westfälischem Beamtengesetz verfassungstreu sein, und deswegen hatten zunächst der städtisch Wahlausschuss und Ende Juli auch der Kreiswahlausschuss den Ausschluss Deterts beschlossen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden ist noch nicht rechtskräftig. Detert kann noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Münster einlegen und gegen das Wahlergebnis Einspruch im Wahlprüfungsverfahren erheben (Beschluss vom 20. August 2025 – 2 L 1643/25 –, nicht rechtskräftig).

Endgültig ist hingegen die Entscheidung über den Ausschluss des AfD-Kandidaten Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl am 21. September 2025 in Ludwigshafen am Rhein. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz bestätigte damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße. Auch hier hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten gesehen und deswegen die Wahlzulassung versagt. So habe Paul sogenannte Remigrationspläne verbreitet und sich nicht ausreichend von Aspekten distanziert, die nicht im Einklang mit der Verfassung stünden. Außerdem sei der Rechtsextremist Martin Sellner im Wahlkampfbüro Pauls aufgetreten (Beschl. v. 25.08.2025, Az. 10 B 11032/25.OVG).
Die Stadt Ludwigshafen druckt nun Stimmzettel ohne Pauls Namen und hat diesen aufgefordert, binnen zwei Wochen seine Wahlplakate abzuhängen.
Links
[Bearbeiten]
Erstmals AfD-Kandidat zum Oberbürgermeister gewählt (18.12.2023)
Quellen
[Bearbeiten]- www1.wdr.de: „AfD-Bürgermeisterkandidat in Lage endgültig nicht zugelassen“ (22.08.2025)
- lto.de: „AfD-Kandidat Paul bleibt von OB-Wahl in Ludwigshafen ausgeschlossen“ (26.08.2025)
- justiz.nrw: „Verwaltungsgericht Minden: AfD-Bürgermeisterkandidat für die Stadt Lage unterliegt mit Eilantrag“ (22.08.2025)
- tagesschau.de: „Beschwerde abgewiesen: AfD-Politiker Paul darf bei OB-Wahl in Ludwigshafen endgültig nicht antreten“ (25.08.2025)