Wiener Linien – Warum sollten wir zahlen?

aus Wikinews, einem freien Wiki für Nachrichten
Veröffentlicht: 00:23, 7. Feb. 2009 (CET)
Bitte keine inhaltlichen Veränderungen vornehmen.
U-Bahn U4 und U6

Wien (Österreich), 07.02.2009 – Die Wiener Linien haben Medieninformationen zufolge trotz eines bestehenden Urteils das Gehalt ihres Mitarbeiters Roland Rollenitz nicht bezahlt. Der Mitarbeiter wurde aufgrund seiner Homosexualität von Kollegen, Vorgesetzten und Betriebsräten gemobbt und schikaniert, daraufhin arbeitsunfähig und schließlich gekündigt.

Da er kein Angestellter war, sondern ein Vertragsbediensteter, konnte das Arbeitsverhältnis nur unter Angabe eines Grundes gekündigt werden. Und dieser Grund hat vor Gericht nicht gehalten. Unter der Aktenzahl 21 Cga 184/04p ist beim Arbeits- und Sozialgericht Wien die Klage gegen die Kündigung anhängig. In erster Instanz ist die Wiener Linien GmbH & Co KG bereits schuldig gesprochen worden, doch die Beklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt und gehen in die nächste Instanz. Daher ist das erstinstanzliche Urteil nicht rechtskräftig, der eingeforderte Geldbetrag jedoch vollstreckbar und daher müssen die Wiener Linien bezahlen. Doch diese lassen es – so sieht es aus – erneut auf eine Klage ankommen. Für den Kläger hingegen ist das ein beschwerlicher Weg, für den er auch die Wiener Stadtverwaltung verantwortlich macht. Auch bemängelte er, dass es für die „Täter“ keinerlei Konsequenzen gegeben habe.

Weiterführende Links

Quellen