Wiener Linien: Verwaltungsstrafverfahren eingestellt

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Veröffentlicht: 20:21, 16. Feb. 2010 (CET)
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Wien (Österreich), 16.02.2010 – Der Magistrat der Stadt Wien hat ein Verwaltungsstrafverfahren gegen die Geschäftsführer beziehungsweise Betriebsleiter der Wiener Linien GmbH & Co KG eingestellt. Auslöser für dieses Verwaltungsstrafverfahren waren unter anderem die in den letzten zwei Jahren gehäuften Unfälle mit älteren Straßenbahngarnituren.

In dem anhängigen Verfahren ging es unter anderem um die Prüfkompetenz des Verkehrs-Arbeitsinspektorates und ob Straßenbahnen selbstfahrende Arbeitsmittel im Sinne der Arbeitsnehmerschutzvorschriften sind. Einige der in den letzten Jahren geschehenen Unfälle waren tödlich ausgegangen.

Im vergangenen Jahr hat das Verkehrs-Arbeitsinspektorat bei der für die Wiener Linien zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde, dem Magistrat der Stadt Wien, eine Verwaltungsstrafanzeige gegen die Verantwortlichen der Geschäftsführung wegen Verletzung der Arbeitsnehmerschutzvorschriften eingebracht.

Die Wiener Linien hatten eine andere Rechtsauffassung und beriefen sich auf die Betriebsbewilligung, die durch den Landeshauptmann von Wien ausgestellt worden war.

Das österreichische Bundesministerium für Verkehr und Innovation hat in diesem Verfahren den Verfassungsjuristen Heinz Meyer mit der Erstattung eines Rechtsgutachtens beauftragt. Dieser kam zu dem Schluss, dass Straßenbahngarnituren in erster Linie Fahrbetriebsmittel im Sinne des Eisenbahngesetzes sind und einer eisenbahnrechtlichen Betriebsbewilligung bedürfen und die Betriebssicherheit somit von der Eisenbahnbehörde und nicht von den Arbeitsinspektoraten zu wahren ist. Auch wurden die verfassungsrechtlichen Vollzugsbereiche erörtert.

Daraufhin hat der Magistrat der Stadt Wien das Verwaltungsstrafverfahren gegen die Geschäftsführer beziehungsweise Betriebsleiter der Wiener Linien GmbH & Co KG eingestellt. Das Verkehrs-Arbeitsinspektorat hat gegen die Einstellung Berufung eingelegt und die Sache dem Unabhängigen Verwaltungssenat Wien zur Entscheidung vorgelegt. Dieser folgte im Wesentlichen den Ausführungen des Rechtsgutachters und hat die Berufung als unbegründet abgewiesen.

Derzeit werden die älteren Garnituren mit Rückspiegeln nachgerüstet.

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