Verteidigung bezweifelt die Rechtmäßigkeit des El-Motassadeq-Prozesses

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Artikelstatus: Fertig 08:12, 8. Jan. 2007 (CET)
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Das World Trade Center stürzte im September 2001 ein

Hamburg (Deutschland), 08.01.2007 – Der 32-jährige marokkanische mutmaßliche Terrorhelfer Mounir El Motassadeq, dem vorgeworfen wurde, die Piloten der Angriffe am 11. September 2001 auf das Pentagon und das World Trade Center unterstützt zu haben, hat nach Ansicht seines Anwalts Ladislav Anisic einen verfassungswidrigen Prozess erhalten. Ladislav Anisic und El Motassadeqs zweiter Verteidiger, Udo Jacob, beantragten deshalb die Aussetzung des Verfahrens. El Motassadeq wurde zuletzt für die Beihilfe zum Mord an 246 Flugzeuginsassen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Eine Beteiligung an den Anschlägen auf das World Trade Center und das Pentagon wurde hingegen nicht nachgewiesen. Die Verteidigung ist der Ansicht, die Zusammensetzung des siebten Strafsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts habe gegen das Grundgesetz verstoßen, da er willkürlich und übereilt nur für diesen einen Prozess zusammengestellt worden sei. Deshalb müsse der Haftbefehl aufgehoben und das Verfahren bis zur Entscheidung in dieser Sache unterbrochen werden. Die Verteidiger kündigten auch die Erwägung eines Antrags auf Verfahrenswiederaufnahme an.

Die Staatsanwaltschaft beantragte die Ablehnung der Beschwerde. Die Argumentation der Verteidigung sei „neben der Sache“. Im Prozess gegen El Motassadeq muss noch das Strafmaß festgelegt werden. Der Bundesgerichtshof hatte den Marokkaner wegen Beihilfe zum Mord und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt. Er hatte jedoch auch zweimal das Strafmaß des Hanseatischen Oberlandesgerichts aufgehoben.

Von Laternenpfahl getroffenes Taxi vor dem brennenden Pentagon am 11. September 2001

Im Dezember hatte Verteidiger Udo J. eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Darin warf er den Richtern vor, willkürlich und unfair Beweise gewürdigt zu haben. Durch weitere Beweiserhebungen sollten die Fehler nachgewiesen werden. Auch hier beantragte die Staatsanwaltschaft eine Ablehnung der Beschwerde. Die Verteidigung versuche, so Bundesanwalt Walter Hemberger, eine längst abgeschlossene Beweisaufnahme zu wiederholen.

Der Vorsitzende Richter Carsten Beckmann gab an, das Gericht könne trotz der Rüge weiterverhandeln. Im Prozess sind fünf Verhandlungstage vorgesehen. Im Falle einer Festlegung des Strafmaßes ist erneut Revision möglich, so Gerichtssprecherin Sabine Westphalen. Am heutigen Montag soll über den zweiten Aussetzungsantrag und das Strafmaß entschieden werden. Ursprünglich sollte der neue Prozess bis Anfang Februar dauern.

El Motassadeq bestritt jede Beteiligung an den vorgeworfenen Taten. Zum ersten Mal seit mehreren Jahren äußerte er sich überhaupt wieder zu den Vorwürfen, nachdem er im ersten Prozess ausgesagt und im zweiten Prozess geschwiegen hatte. Der Angeklagte rief sichtlich erregt wörtlich: „Ich schwöre bei Gott, dass ich nicht wusste, dass die Attentäter in Amerika sind.“ Die Urteile der deutschen Gerichte seien nur Phantasie. „Aber die Tatsache, die Wahrheit, wollen Sie nicht hören“, so El Motassadeq weiter.

Chronologie

Oberlandesgericht Hamburg

Am 27. November 2001 wurde El Motassadeq erstmals aufgrund eines Haftbefehls festgenommen, der von einem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes ausgestellt worden war.

Der damalige Generalbundesanwalt Kay Nehm erhob am 28. August 2002 Anklage vor dem Hamburger Oberlandesgericht. Die Anklagepunkte beliefen sich auf Beihilfe zum Mord in 3.066 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Der Prozess begann am 22. Oktober 2002.

Am 19. Februar 2003 wurde El Motassadeq nach 31 Verhandlungstagen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren verurteilt. Sein Anwalt legte Revision beim Bundesgerichtshof ein, der das Urteil am 4. März 2004 wegen Beweisführungsmängeln aufhob. Das Verfahren wurde zurück nach Hamburg verwiesen.

Bundesgerichtshof

Da zwischenzeitlich kein dringender Tatverdacht auf Beihilfe zum Mord bestand, setzte das Oberlandesgericht Hamburg am 7. April 2004 den Haftbefehl gegen Auflagen außer Vollzug.

Der Prozess begann am 10. August 2004 erneut vor dem Oberlandesgericht in Hamburg. Am 9. August 2005 wurden nach 112 Verhandlungstagen die Plädoyers gehalten. Die Staatsanwaltschaft beantragte erneut eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren, die Verteidigung forderte Freispruch. Am 19. August 2005 wurde El Motassadeq wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine mögliche Beihilfe zum Mord wurde nicht nachgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts wusste El Motassadeq, dass als Piloten ausgebildete Attentäter in den Vereinigten Staaten Flugzeuge abstürzen und dadurch die Insassen sterben lassen wollten, jedoch sei ihm der ganze Umfang der Tat nicht bewusst gewesen, auch nicht, dass die Täter in mehrere Gebäude in den Vereinigten Staaten fliegen wollten. Der Angeklagte musste erneut in Haft.

Am 7. Februar 2006 wurde El Motassadeq erneut freigelassen. Das Bundesverfassungsgericht hatte einer Haftbeschwerde stattgegeben.

Der zweite Revisionsprozess begann am 12. Oktober 2006, erneut vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Am 16. November 2006 hob der Bundesgerichtshof die Entscheidung im vorherigen Strafverfahren auf und verurteilte El Motassadeq wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Die 246 Mordopfer waren in diesem Urteil die Insassen der Flugzeuge. Es bestehe kein Zweifel daran, dass El Motassadeq beigeholfen habe, die Flugzeuginsassen zu töten. Das Gericht widersprach insofern dem Urteil des Oberlandesgerichts, als dass der Angeklagte auch dann schuldig an den von ihm geplanten Todesopfern sei, wenn er nicht gewusst habe, dass wesentlich mehr Menschen getötet werden sollten, als er sich vorgestellt habe. Eine eingereichte Revision blieb ohne Erfolg. Im Dezember wurde daraufhin eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, bei der den Richtern willkürliche und unfaire Beweiswürdigung vorgeworfen wurde. Seit dem 5. Januar 2007 wird neu über die Strafhöhe verhandelt.

Kindliches Trauma

Lage Libyens

El Motassadeq wurde bei einem Luftangriff auf Libyen im April 1986 als Kind schwer erschüttert. Dies berichtete Hassan al-Basri, ein Freund der Familie El Motassadeqs. Die Familie, die sich drei Jahre lang in der libyschen Hauptstadt Tripolis aufhielt, musste nach dem Angriff in ein Lager ziehen. Mounir El Motassadeq wurde nach Angaben al-Basris von der Erinnerung an die Bombardierung „regelrecht verfolgt“. Der Luftangriff, der international umstritten war, wurde von den Vereinigten Staaten als eine Strafaktion wegen Muammar al-Gaddafi durchgeführt. Dieser hatte zuvor Terrorgruppen unterstützt.

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Quellen