Verfassungsbeschwerde gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung eingereicht

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Veröffentlicht: 19:55, 31. Dez. 2007 (CET)
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Berlin / Karlsruhe (Deutschland), 31.12.2007 – Gegen das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG“, bekannt als „Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung“, wurde heute durch den vom „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ beauftragten Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingelegt. Die Klage beinhaltet auch einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Gesetzes wegen „offensichtlicher Verfassungswidrigkeit“. Die Verfassungsbeschwerde wird zunächst im Namen von acht Erstbeschwerdeführern eingereicht. Fast 30.000 Menschen haben jedoch Vollmachten erteilt, mit denen sie ebenfalls als Beschwerdeführer vertreten werden. Damit handelt es sich um die größte Verfassungsbeschwerde, die jemals dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt worden ist.

Im Zuge der Verabschiedung des Gesetzentwurfs kam es zu zahlreichen Protestaktionen. Datenschützer und Bürgerrechtler sprechen von einem massiven Angriff auf Freiheit, Grund- und Bürgerrechte. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor, dass ab dem 01.01.2008 die Verbindungsdaten aller Telekommunikationsteilnehmer (Telefon, Internet, E-Mail und Handy) in Deutschland erfasst und für 6 Monate gespeichert werden. Bei Handys sollen auch Standortdaten erfasst werden. Dies wird verdachtsunabhängig für jeden Bürger gelten und soll nach Aussage der Bundesregierung insbesondere der Terrorismusbekämpfung dienen.

Der „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ ist nach eigener Angabe „ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internet-Nutzern, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert“.

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Quellen