Verbot von Patenten auf menschliche Gene

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Artikelstatus: Fertig 06:06, 5. Dez. 2004 (CET)
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Berlin (Deutschland), 03.12.2004 – Der Deutsche Bundestag hat am 3. Dezember 2004 mit den Stimmen von SPD, Grünen und Union beschlossen, die europäische Biopatentrichtlinie umzusetzen.

Während für Tier- und Pflanzengene weiterhin Stoffpatente erlaubt sind, ist nun das Klonen von Menschen, der Eingriff in das menschliche Erbgut und Stoffpatente auf menschliche Gene verboten. Weiterhin erlaubt sind so genannte Verfahrenspatente, d.h. Patente, mit denen eine konkrete Anwendung verbunden ist.

Nach knapp zehnjähriger Beratung wurde die Biopatentrichtlinie im Juli 1998 vom Europäischen Parlament verbindlich für alle EU-Staaten verabschiedet. Mit der Restriktion der Stoffpatente ging die Bundesregierung dabei über die Vorgabe der EU hinaus.

Nachdem die Bundesrepublik der Verpflichtung, die Richtlinie bis 2000 in nationales Recht umzusetzen, nicht nachgekommen war, hatte die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik eingeleitet. Mit dem neuen Gesetz soll eine drohende Geldstrafe von 800.000 Euro pro Tag abgewendet werden.

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Quellen