Väterrecht und Kindeswohl: Stellungnahmen zum Straßburger "Nichtehelichen"-Urteil

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Veröffentlicht: 15:26, 8. Dez. 2009 (CET)
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Vater mit Tochter: Was gilt, wenn das traditionelle Familienbild nicht mehr trägt?

Berlin (Deutschland), 08.12.2009 – Unterschiedlich sind die Reaktionen auf das „Nichtehelichen“-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Väterrechts-Vertreter wie die Vereine „Trennungsväter e.V.“ und „Väteraufbruch für Kinder e.V.“ sowie der „Vätergrün“-Gründer und Grüne Bundestagstagskandidat Jörg Rupp, neu in den Parteirat der Grünen Baden-Württembergs gewählt, haben die Entscheidung begrüßt. Rupp wies darauf hin, die Grünen hätten „schon im letzten Jahr erfolglos im Bundestag beantragt, dass Vätern zumindest eine gerichtliche Klärung der Sorgerechtsfrage möglich sein müsste – kein Sorgerecht, womöglich von der Mutter nicht angegeben – keine Klagemöglichkeit“ und erklärte weiter: „Diese diskriminierende Regelung, die teilweise noch von den Jugendämtern befördert wird, muss nun endlich gekippt werden.“

Darum geht es: Ein unverheirateter Vater hatte erstritten, auch gegen den Willen der Kindemutter von der Sorge für seine mittlerweile 14-jährige Tochter nicht prinzipiell ausgeschlossen zu werden. Dies hatte § 1626a BGB bislang ganz im Sinne der Mütter geregelt, der Vater ohne Trauschein war auf ihr Wohlwollen angewiesen.

Zurückhaltend hat sich dazu etwa der SPD-Bundestagsabgeordnete Willi Brase auf abgeordnetenwatch.de ausgesprochen. Von einer Allgemeingültigkeit des Urteils will Brase nichts wissen: Der EGMR habe über einen Fall zu entscheiden gehabt, in dem der Kläger sechs Jahre lang mit seinem Kind zusammengewohnt habe. Der Gerichtshof habe das deutsche Sorgerecht als diskriminierend gerügt, er greife jedoch in das Rechtssystem der Bundesrepublik nicht ein. Das Sorgerecht des unverheirateten Vaters könne kindeswohldienlich sein, „wenn der Vater sich, wie in dem der Straßburger Entscheidung zugrunde liegenden Fall, jahrelang, kontinuierlich und intensiv um das Kind gekümmert und Verantwortung getragen hat“. Daher werde sich die Fraktion der Sozialdemokraten jetzt innerhalb der gesetzlich festgelegten drei Monate intensiv beraten und zudem die bis Ende 2010 vorliegende Studie über die Situation von Kindern mit Eltern ohne Heiratsurkunde im Auge behalten. Diese Studie könne eine wichtige Grundlage für kommende Gesetze bilden, so Brase abschließend. Nach Meinung der Betroffenen sollen wirksame Gesetzesänderungen vorgenommen werden. Aufgrund der Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) erwartet der Väteraufbruch für Kinder e.V. eine zügige und umfassende Reform des deutschen Sorgerechts, die sich an dem französischen Vorbild orientieren sollte. „Die Zeit von kleinen Nachbesserungen ist vorbei“, so Bundesvorsitzender Prof. Dr. Dr. Ulrich Mueller, „jetzt brauchen wir den großen Wurf!“

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wies zur ergangenen Sorgerechtsentscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte darauf hin, dass die CDU/CSU/FDP-Koalition mit der Kindschaftsrechtsreform 1998 nichtverheirateten Eltern erstmals die Möglichkeit gegeben, das Sorgerecht für ihre Kinder gemeinsam auszuüben. „Diese Weichenstellung war gut und wegweisend. Die Kindschaftsrechtsreform war seinerzeit eine von vielen Maßnahmen, um die Situation nichtehelicher Kinder zu verbessern. Die Zeit ist in den letzten elf Jahren aber nicht stehen geblieben. 1998 ging der Gesetzgeber davon aus, dass es dem Kind mehr schadet als nützt, wenn die gemeinsame Sorge gegen den Willen der Mutter erzwungen wird. Rollenverteilungen, Familien- und Lebensformen sind im Wandel.“ Angesichts der Bandbreite von rechtspolitischen Möglichkeiten werde das Bundesjustizministerium „die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen“.


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