Universität Bayreuth: Guttenberg hat „vorsätzlich getäuscht“

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Veröffentlicht: 22:26, 6. Mai 2011 (CEST)
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Universität Bayreuth: Guttenberg hat „vorsätzlich getäuscht“
Meine von mir verfasste Dissertation ist kein Plagiat, und den Vorwurf weise ich mit allem Nachdruck von mir. Sie ist über etwa sieben Jahre neben meiner Berufsabgeordnetentätigkeit als junger Familienvater in mühevollster Kleinarbeit entstanden und sie enthält fraglos Fehler. […] Es wurde allerdings zu keinem Zeitpunkt bewusst getäuscht oder bewusst die Urheberschaft nicht kenntlich gemacht.
Universität Bayreuth: Guttenberg hat „vorsätzlich getäuscht“

– aus einer Presseerklärung des ehemaligen Verteidigungsministers Karl-Theodor Freiherr von und zu Guttenberg vom 18. Februar 2011 lt. nwzonline.de
Quelle: Nordwestzeitung vom 06.05.2011

Universität Bayreuth: Guttenberg hat „vorsätzlich getäuscht“
Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.
Universität Bayreuth: Guttenberg hat „vorsätzlich getäuscht“

– aus dem Gutachten der Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth lt. uni-bayreuth.de
Quelle: Pressestelle der Universität Bayreuth (PDF-Dokument) lt. spiegel.de

Bayreuth (Deutschland), 06.05.2011 – Die Kommission „Selbstkontrolle in der Wissenschaft“ der Universität Bayreuth legte heute der Hochschulleitung ihren Abschlussbericht im Falle der Plagiatsaffäre um den ehemaligen deutschen Bundesverteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) vor. Darin heißt es, wie aus einer Presseerklärung der Universität hervorgeht, dass der ehemalige CSU-Minister im Kabinett Merkel „die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“

Insbesondere bei der Nutzung der Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages habe zu Guttenberg den bewussten Täuschungsvorsatz erkennen lassen. Dafür sprächen eine Fülle von Indizien, wie kleine Umformulierungen der Originaltexte sowie Umstellungen im Satzbau und die Verwendung von Synonymen, die zu Guttenberg verwendet habe, um die wahre Herkunft der verwendeten Quellen zu verschleiern.

Herbe Kritik übt die Kommission auch an der Benotung der Doktorarbeit durch den Doktorvater und den Zweitgutachter, die für die Bewertung der Arbeit verantwortlich sind. Es sei für die Kommission nicht erkennbar, so die Pressemitteilung der Universität, „welches die hervorstechenden Thesen oder die besonderen Ergebnisse der Arbeit seien, derentwegen die Vergabe der Höchstnote gerechtfertigt erschien“. Die Arbeit war mit „summa cum laude“ benotet worden.

Der vollständige Kommissionsbericht soll im Internet am 11. Mai veröffentlicht werden. Die Pressemitteilung verweist auf eine öffentliche Pressekonferenz der Universität am Mittwoch nächster Woche, auf der über die Arbeit der Kommission berichtet werden soll.

Der ehemalige Verteidigungsminister zu Guttenberg hatte zwar in seinen Erklärungen zu der Plagiatsaffäre stets zugegeben, Fehler gemacht zu haben. Zugleich hatte er jedoch vehement jede bewusste Täuschungsabsicht von sich gewiesen.

In seiner ersten Reaktion auf die entstandenen Plagiatsvorwürfe Mitte Februar hatte zu Guttenberg diese als „abstrus“ bezeichnet. Er sagte weiter: „Ich bin gerne bereit zu prüfen, ob bei über 1200 Fussnoten und 475 Seiten vereinzelt Fussnoten nicht oder nicht korrekt gesetzt sein sollten und würde dies bei einer Neuauflage berücksichtigen.“[1] Guttenbergs Doktorvater, Peter Häberle, nannte die Vorwürfe zu diesem Zeitpunkt ebenfalls noch „absurd“. Am 23. Februar 2011 gab die Universität bekannt, dass zu Guttenberg der Doktortitel entzogen werde. Der Politiker zog daraus am 1. März die politischen Konsequenzen und trat von allen politischen Ämtern zurück. Auch in seiner Rücktrittserklärung[2] sprach der Politiker lediglich von einer „fehlerhaften Doktorarbeit“. Der jetzt amtlich bestätigte bewusste Täuschungsvorsatz stellt insofern eine neue Qualität dar. Politische Beobachter gehen daher davon aus, dass nach dem heutigen Informationsstand für den „shooting-Star“ der CSU[3], wie er in den Medien genannt worden war, das endgültige politische Aus gekommen ist.

Laut welt.de prüft die Staatsanwaltschaft Hof, ob gegen den ehemaligen Minister ein Ermittlungsverfahren wegen Verletzung des Urheberrechts eingeleitet wird.

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Einzelnachweise

  1. Zitiert laut nzz.ch vom 16.02.2011
  2. Rücktrittserklärung lt. diepresse.com
  3. br-online.de: „Karl-Theodor zu Guttenberg – Shootingstar der CSU“ (29.10.2010)

Quellen