Reinhold Gall: „Polizeigesetz ist von einem Geist der Stärkung der Eingriffsbefugnisse des Staates geprägt“

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Veröffentlicht: 17:40, 22. Sep. 2008 (CEST)
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Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg (2004)

Stuttgart (Deutschland), 22.08.2008 – Das Kabinett der baden-württembergischen Landesregierung hat am 19. August entschieden, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes in den Landtag einzubringen und einen Gesetzentwurf für ein neues Versammlungsrecht zur Anhörung freizugegeben. Der Landesbeauftragte für Datenschutz, die Grünen und die nicht im Landtag vertretenen Linken hatten die Pläne der Landesregierung kritisiert. Nun beantwortete Reinhold Gall, Parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Landtagsfraktion, Fragen eines Wikinews-Benutzers zu den Gesetzentwürfen.

Die Sichtweise von Innenminister Heribert Rech (CDU), wonach es nach der geplanten Novellierung des Polizeigesetzes „ein moderates und ausgewogenes Gesetz“ geben werde, „das die Balance zwischen den Rechten der Bürger und den Bedürfnissen der Polizei“ wahre, teilt Reinhold Gall nicht. „In meinen Augen ist das Gesetz eher von einem Geist der Stärkung der Eingriffsbefugnisse des Staates geprägt als durch Respekt für die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger, insbesondere für das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. So halten wir z.B. die Ausweitung der Videoüberwachung bei öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen allein aufgrund abstrakter Gefährdungsbegriffe für nicht hinnehmbar“, so Gall. Maßnahmen wie den Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte stellen nach Meinung des SPD-Politikers „einen stärkeren Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger dar, deren Ergebnisse – nach unserer Einschätzung – diese steigende Intensität nicht rechtfertigen können“.

Mit Kritik an einer möglichen Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen hält sich Gall zurück. So sei im Gesetzentwurf eine Formulierung gewählt worden, die dem Anliegen der Gefahrabwehr Rechnung trage. Gall geht davon aus, dass sich bei der Videoüberwachung im Vergleich zur bisherigen Praxis keine wesentlichen Änderungen geben werde. Er stellt fest, dass die Videoüberwachung an Kriminalitätsschwerpunkten in der Vergangenheit zu Erfolgen geführt habe. „Allerdings bleibt das Problem der Verlagerung der Kriminalität“ laut Gall „auch in Zukunft bestehen“.

Dem Einsatz automatischer Kennzeichenlesegeräte steht die baden-württembergische SPD-Fraktion dagegen sehr kritisch gegenüber. Zum einen wird auf Erfahrungswerte aus anderen Bundesländern verwiesen, wo der Kfz-Massenabgleich nahezu ergebnislos verlaufen sei. Gall schreibt: „Der Dauerbetrieb in Bayern mit 35 Scannern und einer Kontrolle von fünf Millionen Fahrzeugen pro Monat verzeichnete eine Trefferquote von 0,03 Prozent, wovon fast die Hälfte säumige Versicherungszahler waren.“ Zum anderen stehe diese Befugnis in einem Spannungsverhältnis zum Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. „Eine Beschränkung dieses Rechts darf nur in engen gesetzlichen Schranken erfolgen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 11. März 2008 gesetzt hat.“ Diesen Vorgaben entspricht der Gesetzentwurf für ein novelliertes Polizeigesetz nach Meinung der Landes-SPD nicht. Unter anderem sei die Anlassschwelle für einen Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme viel zu niedrig gesetzt. Sie solle sich der Einsatz, so Gall, „in Anbetracht des Eingriffs in die Grundrechte einer großen Vielzahl von Personen“ auf schwere Fälle begrenzen.

Zum geplanten schärferen Versammlungsrecht in Baden-Württemberg schreibt Reinhold Gall: „Der Gesetzentwurf der Landesregierung zum Versammlungsrecht erscheint ebenfalls im Lichte einer strengeren Kontrolle durch staatliche Behörden. Dies wird deutlich durch die verlängerten Anmeldefristen, die Befugnis zur Ablehnung der die Versammlung leitenden Person und besonders in der Ausweitung der Videoüberwachung in Verbindung mit der weitgehenden nachträglichen Verwendung dieser Aufzeichnungen.“ Die Absicht, die die Landesregierung, eine CDU-FDP-Koalition mit einem geplanten „Militanzverbot“ bei Demonstrationen verfolge, unterstütze die SPD „voll umfänglich“. Relativierend fügt Gall hinzu: „Allerdings darf zum einen nicht aus den Augen verloren werden, dass der Grundrechtsschutz des Artikels 8 für alle Versammlungen gilt und nicht in Abhängigkeit der inhaltlichen Bewertung oder einer ‚gesellschaftlichen Wünschbarkeit‘ gewährt wird. Zum anderen muss sichergestellt sein, dass diese Vorschrift im Geiste der Verfasser Anwendung findet und nicht als Feigenblatt für das Verbot von missliebigen Demonstrationen missbraucht wird.“

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